1. Wehrdienstsenat des BundesverwaltungsgerichtsDer 1. Wehrdienstsenat ist ein Spruchkörper des Bundesverwaltungsgerichts. Er ist einer von zwei Wehrdienstsenaten, die beim Bundesverwaltungsgericht gebildet wurden und als Berufungsinstanzen für die beiden Truppendienstgerichte dienen. ZuständigkeitDem Senat sind folgende Aufgaben zugewiesen:[1]
BesetzungDer Senat ist gegenwärtig mit folgenden drei Berufsrichtern besetzt.[1]
Der Wehrdienstsenat entscheiden in der Besetzung von drei Berufsrichtern und zwei ehrenamtlichen Richtern. Sie werden aus den Soldaten oder früheren Soldaten ausgelost, die den Truppendienstgerichten als ehrenamtliche Richter benannt sind. Vorsitzende
GeschichteDer 1. Wehrdienstsenat wurde im Zusammenhang mit der Gründung der Bundeswehr eingerichtet. Aufgrund des Viermächte-Status von Berlin konnte er nicht am damaligen Sitz des Bundesverwaltungsgerichts in Berlin-Charlottenburg eingerichtet werden, sondern war als auswärtige Kammer in München.[3] Im Zuge des Umzugs des Bundesverwaltungsgerichts nach Leipzig im Jahr 2002 verlegte auch der 1. Wehrdienstsenat dorthin.[4] Einzelnachweise
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