1765 ist im Kurfürstentum Braunschweig-Lüneburg nach „öfteren Irrungen“[1] der Calenbergische Fuß „gehörig berichtigt, und im ganzen Churfürstenthume gleichförmig eingeführet“[1] worden. Eine Hannöversche Meile hatte 32.000 Calenberger Fuß.[2]
Das Gesetz von 1836 legte fest, dass der Hannoversche Fuß genau 23 Vierundzwanzigstel des englischen Fußes beträgt. Dies sind, unter Zugrundelegung des englischen Kompromiss-Fußes von 1959, also genau 292,1 mm. Dieser Wert wird auch in den folgenden Tabellen verwendet. Die empirischen Werte schwanken je nach Ort und Zeit, beziehungsweise auch dem untersuchten Spezimen des Maßes zwischen knapp 291,9 und 292,2 mm. Streuungen von bis zu ± 0,2 Prozent sind bei den vormetrischen Längenmaßen ganz allgemein zu beobachten.
Die historische Metrologie geht heute allerdings davon aus, dass die Ratio zwischen hannoverschem und englischen Fußmaß eigentlich 245 : 256 beträgt und der gesetzliche Wert daher um etwas mehr als ein Promille zu lang ist. Außer in Hannover galt dasselbe Fußmaß, Calenberger Maß genannt, auch in Bayern (siehe:bayrischer Fuß), sowie in Mainz und Lüttich.
Maße und Gewichte für Hannover. In: Die Oberharzer Hüttenprocesse zur Gewinnung von Silber, Kupfer, Blei und arseniger Säure... 1860 S. XXIV
Einzelnachweise
↑ abAnton Heinrich du Plat: Situations-Risse Der Neüerbaueten Chausséen des Churfürstenthums Braunschweig-Lüneburg. Erster Theil. Die Chaussée von Hannover auf Hameln. Nebst einer Nachricht von den an dieser Route belegenen merkwürdigen Örtern. [Hannover] 1780, S. 5. (Google Books)
↑Anton Heinrich du Plat: Situations-Risse Der Neüerbaueten Chausséen des Churfürstenthums Braunschweig-Lüneburg. Erster Theil. Die Chaussée von Hannover auf Hameln. Nebst einer Nachricht von den an dieser Route belegenen merkwürdigen Örtern. [Hannover] 1780, S. 6. (Google Books)
↑Göttinger Bibliotheksschriften 30 (PDF; 2,2 MB) „Wie der Blitz einschlägt, hat sich das Räthsel gelöst“ Carl Friedrich Gauß in Göttingen.
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