Das Amt Schenkenländchen ist ein 1992 gebildetes Amt in Brandenburg, in dem sich zunächst zehn Gemeinden im damaligen Kreis Königs Wusterhausen (heute im Landkreis Dahme-Spreewald) zu einem Verwaltungsverbund zusammengeschlossen hatten. Durch Gemeindezusammenschlüsse und Eingliederungen verringerte sich die Zahl der Gemeinden auf derzeit sechs Gemeinden. Der Name des Amtes ist nach dem historischen Gebiet Schenkenländchen gewählt.
Der Minister des Innern des Landes Brandenburg erteilte am 30. Juli 1992 seine Zustimmung zur Bildung des Amtes Schenkenländchen[3]. Als Zeitpunkt des Zustandekommens des Amtes wurde der 10. August 1992 festgelegt. Das Amt hatte zunächst seinen Sitz in der Gemeinde Halbe und bestand aus zehn Gemeinden im damaligen Kreis Königs Wusterhausen:
Briesen,
Freidorf,
Groß Köris,
Halbe,
Löpten,
Stadt Märkisch Buchholz,
Münchehofe,
Oderin,
Schwerin
Stadt Teupitz.
Zum 11. Oktober 1993 wurde die Stadt Teupitz als Sitz des Amtes Schenkenländchen festgelegt[4].
Zum 26. Oktober 2003 wurden die Gemeinden Briesen, Freidorf und Oderin in die Gemeinde Halbe und die Gemeinde Löpten in die Gemeinde Groß Köris eingegliedert[5].
Bevölkerungsentwicklung
Jahr
Einwohner
1992
7 859
1995
7 978
2000
8 434
2005
8 417
2010
8 200
2015
8 737
Jahr
Einwohner
2016
8 661
2017
8 672
2018
8 795
2019
8 766
2020
8 888
2021
8 920
Jahr
Einwohner
2022
9 112
2023
9 200
Gebietsstand des jeweiligen Jahres, Einwohnerzahl: Stand 31. Dezember[6][7][8], ab 2011 auf Basis des Zensus 2011
Politik
Amtsdirektoren
1992–2003: Reiner Oncken
2003–2011: Ulrich Arnts
2011–2018: Thomas Koriath
seit 2018: Oliver Theel
Theel wurde am 4. September 2018 vom Amtsausschuss für acht Jahre[9] zum Amtsdirektor gewählt.[10]
Wappen
Das Wappen wurde am 27. Juli 1995 genehmigt.
Blasonierung: „In Silber ein aufgerichteter rotbewehrter und rotbezungter schwarzer Löwe, in den Vorderpranken einen aufrechten roten Fisch haltend.“[11]
Flagge
Die Flagge ist rot - weiß gestreift mit dem Wappenschild im Obereck.
↑
Bildung der Ämter Oberkrämer und "Schenkenländchen". Bekanntmachung des Ministers des Innern vom 30. Juli 1992. Amtsblatt für Brandenburg - Gemeinsames Ministerialblatt für das Land Brandenburg, 3. Jahrgang, Nummer 62, 25. August 1992, S. 1054.
↑
Festlegung des Sitzes des Amtes Schenkenländchen in der Stadt Teupitz. Bekanntmachung des Ministers des Innern vom 29. September 1993. Amtsblatt für Brandenburg - Gemeinsames Ministerialblatt für das Land Brandenburg, 5. Jahrgang, Nummer 45, 8. Juli 1994, S. 946.
↑Amt für Statistik Berlin-Brandenburg (Hrsg.): Statistischer Bericht A I 7, A II 3, A III 3. Bevölkerungsentwicklung und Bevölkerungsstand im Land Brandenburg (jeweilige Ausgaben des Monats Dezember)