Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und JugendDer Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist seit seiner Einrichtung in der 13. Legislaturperiode 1994 ein ständiger Bundestagsausschuss. AufgabenDer Ausschuss ist federführend oder beratend an allen Gesetzentwürfen, Anträgen, Berichten sowie EU-Vorlagen zu jenen Themen beteiligt, die seinen Namen ausmachen. Einen Schwerpunkt bildet dabei die Förderung von Kindern und Familie sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Darüber hinaus liegt der Fokus auch auf der Gleichstellung von Frauen und Männern, die Ermöglichung selbständigen Lebens für ältere Menschen und die Schaffung fairer Chancen für junge Menschen trotz unterschiedlicher gesellschaftlicher Voraussetzungen. UnterausschüsseSpeziell für kinderpolitische Angelegenheiten wurde 1988 die Kinderkommission des Deutschen Bundestages als Unterausschuss eingerichtet. In der 17. Legislaturperiode wurde zudem der Unterausschuss Bürgerschaftliches Engagement eingesetzt, der u. a. zur Umsetzung der Beschlüsse der Enquete-Kommission Zukunft des bürgerschaftlichen Engagements beitragen soll. VorgängerausschüsseIn der Namensgebung des Ausschusses vor 1994 spiegelt sich seine Wandlung in Inhalten und Kompetenzen im Laufe der Jahre wider:
Mitglieder der 20. Legislaturperiode
Mitglieder der 19. LegislaturperiodeDie 40 Mitglieder des Ausschusses setzten sich aus 40 Mitgliedern zusammen: 14 Mitglieder der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, neun Mitglieder der SPD-Fraktion, vier Mitglieder der Linksfraktion, sowie vier Mitglieder der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die verbleibenden neun Sitze wurden von der FDP-Bundestagsfraktion (vier) und der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag (fünf) belegt. Vorsitzende war die Abgeordnete Sabine Zimmermann.
Ausschussvorsitzende
Siehe auch
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