Beatus AndreasBeatus Andreas ist eine Päpstliche Bulle vom 22. Februar 1755. Mit ihr erlaubte Papst Benedikt XIV. die Verehrung des Andreas (Anderl) Oxner von Rinn. Er anerkannte seine de-facto-Seligsprechung (lat.: beatificatio aequipollens), aber versagte ihm eine Seligsprechung nach dem kanonischen Recht.[1] Der Papst bekräftigte die Verehrung des Kindes und beschrieb das vorgebliche Martyrium sowie das Verständnis der lokalen Verehrung. Mit dieser Bulle begann ein erbitterter Streit um die „Seligsprechung“ des Kindes, es entstanden mehrere Kulte zur Verehrung, die teilweise in antisemitischen Bestrebungen Einfluss fanden.[2] In der Bulle gestattete Benedikt XIV. eine liturgische Feier, einen Ablass und einen Gedenktag:
Literatur
Einzelnachweise
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