BeschussprüfungBei der Beschussprüfung von Schusswaffen ist zu prüfen, ob die höchstbeanspruchten Teile der Schusswaffe der Beanspruchung standhalten, der sie bei der Verwendung der zugelassenen Munition ausgesetzt werden (Haltbarkeit). Die Beschussprüfung ist Vorgang und Teilgebiet des Beschusswesens. AblaufDazu wird in der Regel Munition mit einer um 30 % erhöhten Treibladung verschossen. Die Beanstandungsquoten betragen, je nach Waffentyp, 0,8 % bis 8 %. Im Prinzip wird jede Einzelwaffe beschussgeprüft, es sind aber auch Typenzulassungen möglich. Bei erfolgreicher Beschussprüfung wird vom zuständigen Beschussamt ein Beschusszeichen (auch Beschussmarke) zugewiesen. Rechtsnormen und nationale RegelungenSchusswaffen unterliegen in zahlreichen Staaten der Beschusspflicht. Beschussprüfungen werden in zwölf Ländern Europas, den Vereinigten Arabischen Emiraten und Chile durch die Commission Internationale Permanente pour l’Epreuve des Armes à Feu Portatives C.I.P. überwacht. Die jeweiligen Beschusszeichen der C.I.P.-Länder werden durch alle Mitglieder wechselseitig anerkannt.
DeutschlandDie Prüfungen sind im Gesetz über die Prüfung und Zulassung von Feuerwaffen, Böllern, Geräten, bei denen zum Antrieb Munition verwendet wird, sowie von Munition und sonstigen Waffen (BeschG)[1] und insbesondere durch die Allgemeine Verordnung zum Beschussgesetz (Beschussverordnung – BeschussV)[2] geregelt. Die jährlich mehr als 300.000 Tests werden in den deutschen Beschussämtern oder ihren Außenstellen vorgenommen. Es gibt die
Weitere Prüfungen sind die der
ÖsterreichIn Österreich werden die Beschussprüfungen durch die beiden österreichischen Beschussämter in Wien und Ferlach unternommen. Die Grundlagen für die Beschussprüfung sind:
sowie die dazugehörigen Durchführungsverordnungen:
Daneben sind auch Waffengesetz und Kriegsmaterialgesetz relevant. Literatur
WeblinksCommons: Beschussmarken – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wikisource: Bekanntmachung, betreffend die Ausführung des Gesetzes über die Prüfung der Läufe und Verschlüsse der Handfeuerwaffen vom 19. Mai 1891. Vom 22. Juni 1892. (Deutsches Reich) – Quellen und Volltexte
Einzelnachweise
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