Schaffung und Erhaltung der amtlichen Vermessungspunkte (Lage- und Höhenfestpunkte): Lagefestpunkte, die als Ausgangspunkte für Grundstücksvermessungen dienen, müssen im besiedelten Gebiet in Abständen von etwa 700 bis 1200 m verfügbar sein.
Die Landkarten werden mit unterschiedlichen Inhalten (mit Wegmarkierungen oder mit Straßenaufdruck) in gedruckter Form angeboten. In digitaler Form stehen sie auf Compact-Disc und im Internet zur Verfügung.
Vermessungs- und Verwaltungsarbeiten im Zusammenhang mit der Staatsgrenze
Führung des Nationalen Metrologie-Instituts (NMI), welches Mess-Normale entsprechend dem SI-Einheitensystem zur Verfügung stellt.
Physikalisch-technischer Prüfdienst zur technischen Durchführung von Kalibrierungen und Prüfung von Messgeräten unter Anschluss an die nationalen Normale.
Zur Durchführung der Aufgaben unterhält das BEV neben den zentralen Einrichtungen für die grundlegenden Aufgaben in Wien Außenstellen in ganz Österreich. Diese werden als Vermessungsämter bzw. Eich- und Vermessungsämter (volle Funktionalität) oder als Informationszentren (nur für Parteienverkehr, Auskunftserteilung) geführt.
Gesetzliche Grundlagen
Grundlagen für die Arbeit des BEV bilden folgende Gesetze:
Art. 10 des Bundes-Verfassungsgesetzes: Bundeskompetenz für Grenzvermarkung, Vermessungswesen, Maße und Gewichte.
Zusätzlich gibt es in zahlreichen anderen Gesetzen Bestimmungen über das Vermessungswesen (Forstgesetz, Bodenschätzungsgesetz etc.) und über eichrechtliche Belange (Zeitzählgesetz, Fertigpackungsverordnung usw.)
Ämter und Dienststellen
Das BEV betreibt derzeit 41 Vermessungsämter und neun Eichämter in ganz Österreich. Dazu kommen fünf dislozierte Dienststellen und zwei untergeordnete Außenstellen der Vermessungsämter.