Bundesautobahn 51
Bundesautobahn 51 (Abkürzung: BAB 51) – Kurzform: Autobahn 51 (Abkürzung: A 51) – war der Projektname einer in den 1970er Jahren geplanten Autobahn. Sie sollte von Duisburg-Rheinhausen über Krefeld, Viersen, Hückelhoven nach Aachen führen. BauvorleistungDie Anschlussstelle Krefeld-Gartenstadt (Bundesautobahn 57/B 509) ist als Bauvorleistung für die Bundesautobahn 51 bereits als Autobahnkreuz errichtet worden. Die B 509 ist zudem im Bereich des Autobahnkreuzes vierstreifig, kreuzungsfrei und mit Standstreifen ausgebaut. PlanungsgeschichteIm Bedarfsplan des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 vom 30. Juni 1971[1] war zwar noch keine Planung einer Bundesautobahn enthalten, jedoch der zweistreifige und teilweise vierstreifige autobahnähnliche Neubau der B 57n bzw. B 57z vorgesehen. Dieses Vorhaben gliederte sich in folgende Abschnitte:
Noch vor der Neustrukturierung und neuen Nummerierung des Netzes der Bundesautobahnen, die mit Wirkung ab 1. Januar 1975 eingeführt wurde, erfolgte 1973 die Zusammenfassung dieser Bundesstraßenplanungen zu einem einheitlichen Projekt unter der internen Bezeichnung „Autobahn 202“.[4] Mit der Neustrukturierung des Netzes der Bundesautobahnen, die mit Wirkung ab 1. Januar 1975 eingeführt wurde, erhielt der gesamte Streckenzug die Bezeichnung „Bundesautobahn 51“.[5][6][7][8] In der zweiten Hälfte der 1970er Jahre lagen Pläne für die konkrete Linienführung der Autobahn bereits durchgängig vor. Demnach sollte die Strecke wie folgt verlaufen:[9]
Der Bedarfsplan des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 vom 5. August 1976[10] enthielt zahlreiche Änderungen. Bemerkenswert ist die Streichung des Abschnittes zwischen dem Kreuz Viersen-Süchteln (A 61), westlich Mönchengladbach-Hardt (Kreuz mit der A 52), Wegberg und dem Kreuz mit der A 46 östlich Hückelhoven als Bestandteil der A 51. Stattdessen wurde hier nur der Bau einer zweistreifigen B 57n als möglicher weiterer Bedarf vorgesehen. Zudem wurde auch die Fortführung der A 51 zwischen Duisburg-Kaldenhausen und Duisburg-Rheinhausen ersatzlos gestrichen. Es änderte sich schließlich auch die Priorität für den Bau zahlreicher Abschnitte der A 51. Nunmehr waren folgende Dringlichkeitsstufen vergeben:
Mit dem zweiten Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 vom 25. August 1980[11] verblieb die Strecke Linnich (Dreieck mit der A 56) – Aachen (Dreieck mit der A 4) als A 51 im Bedarfsplan und erhielt insgesamt die Einordnung in die Dringlichkeitsstufe I. Alle anderen Abschnitte der A 51 wurden gestrichen, darunter die Strecke Tönisvorst – Viersen-Süchteln – Wegberg – Hückelhoven – Linnich ersatzlos. Lediglich der Abschnitt Krefeld-Verberg – Tönisvorst (ehemaliges Kreuz mit der A 55) war als Teil der vierstreifigen Nord-West-Umfahrung Krefeld (B 509/B 9n) in der Dringlichkeitsstufe I noch enthalten. Das Dritte Gesetz zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes vom 21. April 1986[12] brachte das Aus für die Bundesautobahn 51. Vorgenommen waren lediglich noch folgende Projekte:
Die A 51 war auch nach dem Vierten Gesetzes zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes vom 15. November 1993[13] im Bedarfsplan nicht enthalten. Vorgesehen waren:
Der Bundesverkehrswegeplan 2003 brachte keine Neuaufnahme der A 51. Der Bedarfsplan des Fünften Gesetzes zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes vom 4. Oktober 2004[14] umfasste noch folgende Projekte:
In der Priorisierungsliste vom 25. Oktober 2011 des Landes Nordrhein-Westfalen für die Umsetzung der im vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans 2003 vorgesehenen Maßnahmen wurden die OU Gereonsweiler und Alsdorf in die Kategorie „nachrangig planen“ verschoben. Fertiggestellte AbschnitteAuf der für die A 51 vorgesehenen Trasse wurden folgende Vorhaben dem Verkehr übergeben:
Einzelnachweise
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