Christoph Friedrich Wilhelm von VangerowChristoph Friedrich Wilhelm von Vangerow (* 11. Juli 1775 in Magdeburg; † 21. August 1824 in Aurich) war hannoverischer Konsistorialpräsident in Aurich sowie Landdrost. HerkunftSeine Eltern waren der preußische Regierungspräsident von Magdeburg Wilhelm von Vangerow (* 4. Juli 1745; † 6. Oktober 1816) und dessen Ehefrau Christiane Marie Sophie Weinschenk (* 30. März 1754; † 8. Oktober 1786). LebenEr erhielt seine Schulbildung auf der Schule zum Kloster Unser Lieben Frauen. Ab 1792 studierte er Jura in Marburg, Halle und Göttingen. Das Referendariat absolvierte er wieder in Magdeburg und wurde 1799 als Justizrat an das Hofgericht nach Insterburg versetzt, wo er seine spätere Frau traf. Im Jahr 1803 kam er nach Hildesheim, dort wurde er im März 1808 Prokurator und später Justizrat. Nach den Befreiungskriegen fiel Hildesheim von Preußen an das Königreich Hannover. Vangerow wechselte daher in hannoverischen Dienste. Am 1. Juli 1817 wurde er als Kanzlei- und Konsistorialdirektor nach Aurich versetzt. Zwar war Ostfriesland ebenfalls hannoverisch geworden aber preußisches Recht blieb weitgehend bestehen. Im Übrigen war man in Ostfriesland auch sonst von den Hannoveranern wenig begeistert, so kam Vangerow als erfahrener preußischer Beamter ganz recht. Als 1823 der Landdrost von der Decken nach Lüneburg versetzt wurde, ernannte man von Vangerow zum Nachfolger und vereidigte ihn am 8. August 1823. Er starb bereits im August des folgenden Jahres, was sehr bedauert wurde. Dass er sich tatsächlich für seine neue Heimat interessiert hat, zeigt sich auch in einige geschichtlichen Veröffentlichungen. WerkeVangerow veröffentlichte in Neues vaterländisches Archiv:
FamilieVangerow heiratete am 11. August 1800 in Insterburg die Kaufmannstochter Luise Barbara Baecker († 11. Juni 1854). Das Paar hatte mehrere Kinder:
Literatur
WeblinksEinzelnachweise
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