DevolutionsrechtAls Devolution (lateinisch devolvere – „abwälzen“) wird die Übergabe eines Rechts bzw. eines Besitzes auf einen anderen bezeichnet. RechtsprechungStaatsrechtslehreIn der Staatsrechtslehre bedeutet Devolution die Übertragung administrativer Funktionen in einem Einheitsstaat an regionale Körperschaften. ErbrechtIm Rahmen des Erbrechts wird das Erbe z. B. an die Kinder des Verstorbenen und nicht an den Hinterbliebenen Ehegatten weitergegeben. Dem hinterbliebenen Ehegatten verbleibt in diesem Fall nur sein Pflichtteil. RechtsmittelAls Devolutionseffekt wird ein Rechtsmittel beschrieben, das es ermöglicht, eine Rechtssache vor eine höhere Instanz (judex a quo) zu bringen. Das deutsche Recht sieht hier namentlich folgende Rechtsmittel vor:
Katholisches KirchenrechtUnter Devolution in der katholischen Kirche versteht man das Recht der höheren Kirchenoberen, tätig werden zu dürfen, wenn der Untergeordnete seinen gesetzlichen Pflichten und Aufgaben nicht nachkommt. Besonders ist hier die Verleihung bzw. Nachbesetzung von Kirchenämtern geregelt. Im Jahr 1179 hob das Dritte Laterankonzil diese Fälle besonders hervor. So devolviert zum Beispiel das Besetzungsrecht vom Kapitel an den Bischof, von diesem an den Erzbischof und von diesem letztendlich an den Papst. Evangelisches KirchenrechtProtestantische StifterVor Erlassung der Preußischen Kirchengesetze sprach man von protestantischen Stiftern. Ein protestantischer Stifter war in der Regel der jeweilige Landesherr. Das Recht, eine Verleihung durchzuführen, fiel auf diesen zurück, wenn das Kapitel die Verleihung nicht innerhalb der geordneten Frist vollzog. Preußische Kirchengesetze
– Meyers Konversations-Lexikon Neuzeitliche RegelungDas Devolutionsrecht wird heute nur angewandt, wenn die örtlichen verantwortlichen Gremien nicht innerhalb der geordneten Frist einen Kandidaten benennen oder wenn der benannte Kandidat sich als unfähig erweist. Literatur
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