Die meisten Erzdiözesen stammen aus historischer Zeit, d. h., es handelt sich um alte, meist große Bistümer mit auch territorialer Herrschaftsbefugnis (z. B. Köln, Paderborn und Freising). Einige Bistümer waren zu früheren Zeiten Erzbistümer (z. B. Mainz und Trier).
Am 27. Juni 1994 wurde das Bistum Berlin durch die apostolische KonstitutionCertiori christifidelium zum Erzbistum erhoben. Die zum gleichen Zeitpunkt neu entstandene Kirchenprovinz Berlin umfasst die SuffraganbistümerDresden-Meißen (zuvor exemt) und Görlitz (neu zur Diözese erhoben).[4] Am 27. Juni 1994 wurde mit der Apostolischen Konstitution Solet usque die Apostolische Administratur Görlitz zum eigenständigen Bistum erhoben, das dem Erzbistum Berlin als Suffraganbistum zugeordnet wurde.[5] Am 27. Juni 1994 wurde das Bischöfliche Amt Erfurt-Meiningen am 8. Juli 1994 mit der Apostolischen Konstitution Quo aptius zum Bistum erhoben und der Kirchenprovinz Paderborn zugeordnet.[6] Das Bistum Magdeburg wurde mit der Apostolischen Konstitution Cum gaudio vom 27. Juni 1994 mit Wirkung zum 8. Juli desselben Jahres vom Erzbistum Paderborn abgetrennt und zu einem eigenständigen Bistum erhoben. Zudem wurde es als Suffragandiözese der Kirchenprovinz Paderborn zugeordnet.[7] Das Erzbistum Hamburg wurde mit der Apostolischen Konstitution Omnium Christifidelium vom 24. Oktober 1994 mit Wirkung zum 7. Januar 1995 hauptsächlich aus Teilen des Bistums Osnabrück (mit dem gesamten Bischöflichen Amt Schwerin) sowie kleineren Gebieten des Bistums Hildesheim neu errichtet.[8]
Bistümer in Deutschland
Statistik
In der Tabelle sind die insgesamt 27 Bistümer (7 Erzbistümer und 20 Bistümer) aufgelistet. Das Erzbistum (in Fettdruck) bildet zusammen mit seinen Suffraganbistümern die jeweilige Kirchenprovinz, der Erzbischof (in Fettdruck) ist der Metropolit der zugehörigen Kirchenprovinz.
In der letzten Spalte bedeuten die Hintergrundfarben: <10 %über 10 %, aber unter Bundesschnitt (24,8 %)[9]24,8 %[9]–50 %>50 % Katholikenanteil.
Liste der deutschen Erzbistümer und Bistümer nach Kirchenprovinz
Die flächenmäßig größte Diözese ist das Erzbistum Hamburg mit 32.520 km², die kleinste ist das Bistum Essen mit 1890 km². Die meisten Katholiken leben im Erzbistum Köln mit 1,74 Mio., die wenigsten im Bistum Görlitz mit 29.466. Den höchsten Katholikenanteil hat das Bistum Passau mit 68,1 %, den niedrigsten das Bistum Magdeburg mit 3,1 %. Die älteste Diözese ist das Bistum Trier aus dem Jahr 270, die jüngste ist das 1995 gegründete Erzbistum Hamburg.
Immobilien
Die Bistümer besitzen in den Pfarrgemeinden einen hohen Bestand an Kirchen und Pfarrheimen. Die Gottesdienstbesuche gehen zurück, oft sind Pfarrheime nicht ausgelastet und die Kirchenaustritte nehmen zu. Der Unterhalt der Gebäude belastet unverändert die Kirchenkassen. Daher streben die Bistümer den Abbau des Immobilienbestandes in den Pfarreien an. Für die oft großen Grundstücke werden Investoren gesucht.[11]
Vermögen
Übersicht über das Vermögen (Bilanzsumme) derjenigen deutschen Bistümer, die ihr Vermögen offenlegten:
Traditionell führten die deutschen Bistümer ihr Vermögen im kameralistische Rechnungswesen, das der systematischen Erfassung von Einnahmen und Ausgaben im Haushalt diente. Als erstes deutsches Bistum führte das Bistum Limburg stattdessen die doppelte Buchführung (Doppik) ein und erstellt seit dem 1. Januar 2003 grundsätzlich an handelsrechtlichen Bestimmungen orientierte Jahresabschlüsse.[31] Danach veränderten weitere Bistümer ihre Rechnungslegung analog.
↑Paul Leibinger: III. Bundesrepublik Deutschland. 1. Einführung: Das verfassungsrechtliche Grundverhältnis zwischen dem Staat und den Kirchen. In: Wilhelm Rees (Hrsg.): Katholische Kirche im neuen Europa: Religionsunterricht, Finanzierung und Ehe in kirchlichem und staatlichem Recht – mit einem Ausblick auf zwei afrikanische Länder. Austria: Forschung und Wissenschaft – Theologie, Band2. LIT Verlag, Münster 2007, ISBN 978-3-8258-0244-8, S.91 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
↑Paul Leibinger: III. Bundesrepublik Deutschland. 1. Einführung: Das verfassungsrechtliche Grundverhältnis zwischen dem Staat und den Kirchen. In: Wilhelm Rees (Hrsg.): Katholische Kirche im neuen Europa: Religionsunterricht, Finanzierung und Ehe in kirchlichem und staatlichem Recht – mit einem Ausblick auf zwei afrikanische Länder. Austria: Forschung und Wissenschaft – Theologie, Band2. LIT Verlag, Münster 2007, ISBN 978-3-8258-0244-8, S.98 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
↑Franz Kalde: Form und Inhalt der Papsturkunden zur Errichtung der Diözesen Erfurt, Görlitz, Magdeburg und Hamburg sowie der Kirchenprovinzen Berlin und Hamburg. In: Jahrbuch für mitteldeutsche Kirchen- und Ordensgeschichte [= JMKOG] 1 (2005), S. 15–50.
↑Andreas Otto: Umnutzung oder Abriss? Bistümer wollen ihren Immobilienbestand senken. In: www.domradio.de. Bildungswerk der Erzdiözese Köln e. V., 5. Januar 2022, abgerufen am 7. Juni 2024.
↑Erzbistum Paderborn: Finanzbericht 2022. (PDF; 2,19 MB) In: www.erzbistum-paderborn.de. Abgerufen am 26. Juni 2024.
↑Erzbistum Köln: Jahresbericht 2020. In: www.erzbistum-koeln.de. Abgerufen am 31. Juli 2022.
↑Erzbistum München und Freising: Jahresabschluss 2021. (PDF; 1,39 MB) In: www.erzbistum-muenchen.de. 31. Juli 2022, abgerufen am 13. April 2020.
↑Erzbistum Freiburg: Haushaltsplan 2024/2025. (PDF; 5,29 MB) In: www.ebfr.de. 7. Februar 2024, abgerufen am 20. Januar 2025.
↑Bistum Mainz: Jahresbericht 2021. In: bistummainz.de. Abgerufen am 31. Juli 2022.
↑Bistum Limburg: Jahresbericht 2022. (PDF; 15,66 MB) In: bistumlimburg.de. Abgerufen am 16. Dezember 2024.