EinkammersystemIn einem Einkammersystem (auch Unikameralismus) hat das Parlament nur eine Kammer (Einkammerparlament). Somit hat eine Versammlung von Parlamentariern die gesamte (insbesondere gesetzgebende) Staatsgewalt inne. Dadurch können intraparlamentarische Blockaden – d. h., dass eine Kammer die Vorstöße der anderen durch ein Veto oder Ähnliches verhindert – vermieden werden. Das Gegenstück dazu ist das Zwei- oder das sehr seltene Dreikammersystem. Politikwissenschaftliche EinordnungDas politikwissenschaftliche Kriterium der Parlamentsstruktur ist nach Lijpharts Konsens- und Mehrheitsdemokratietypologie[1] zu zwei idealtypischen Formen definiert: der mehrheitsdemokratische Unikameralismus (Einkammersystem) einerseits und der konsensdemokratische Bikameralismus (Zwei- bzw. Mehrkammersystem) anderseits. Die Parlamentsstruktur gehört zur Analyse-Dimension des Föderalismus bzw. Unitarismus. BeispieleEtwa die Hälfte aller souveränen Staaten besitzen Einkammersysteme, darunter der zweitbevölkerungsreichste Staat, die Volksrepublik China. Einkammersysteme sind beispielsweise in folgenden Staaten existent:
Einzelnachweise
|