Elisabeth Trube-BeckerElisabeth Trube-Becker geborene Becker (* 4. Januar 1919 in Düsseldorf; † 1. Februar 2012 in Neuss) war eine deutsche Medizinerin. Sie war Professerin für Gerichtliche und Soziale Medizin, die erste Inhaberin einer Professur für Rechtsmedizin in Deutschland und zeitlebens eine Vorkämpferin für die Menschenrechte der Kinder und gegen das Dunkelfeld der Kindesmisshandlung. LebenGeboren wurde Elisabeth Becker im Winter nach dem Ende des Ersten Weltkriegs. Sie kam aus bürgerlichen Verhältnissen und war katholisch; ihr Vater war der promovierte Jurist Adolf Becker, ihre Mutter war Elisabeth Becker geborene Wiebels. Sie studierte Medizin und wurde im Kriegsjahr 1942 promoviert. Ab 1948 war sie am Institut für Rechtsmedizin an der Universität Düsseldorf berufstätig. In Düsseldorf erlangte sie 1951 ihre Habilitation, wurde Privatdozentin und Oberärztin am Institut für Gerichtliche Medizin und war ab 1958 außerplanmäßige Professorin und Wissenschaftliche Rätin an der Medizinischen Akademie. 1971 erhielt sie, als erste Frau in Deutschland, den Lehrstuhl für Gerichtliche und Soziale Medizin an der Universität Düsseldorf.[1] Sie blieb dort ihr ganzes Berufsleben über und entfaltete dort über das fachlich Vorgegebene hinaus eine rege Forschungs- und Aufklärungstätigkeit auf dem Gebiet der Kindstötungen und -misshandlungen. Gleich zu Beginn ihrer beruflichen Tätigkeit, Ende der 1940er Jahre, erreichte sie, dass augenscheinlich misshandelte tote Kinder nicht länger in Friedhofs-Gebäuden oder Kliniksräumen obduziert wurden, sondern einheitlich im Rechtsmedizinischen Institut, wo die Fälle eingehend dokumentiert werden konnten. Zu Beginn der 1950er Jahre schaffte sie es, in ihrem rheinischen Einflussbereich durchzusetzen, dass erstmals ausnahmslos alle Kinder mit ungeklärter Todesursache der Rechtsmedizin übergeben wurden. Da sie ihre Aufmerksamkeit einem bis dato zumeist totgeschwiegenen Tabuthema, den von den eigenen Eltern misshandelten Kindern widmete, hatte sie mit viel öffentlichem Kritik-Gegenwind zu kämpfen. Sie erreichte gegen Widerstände Sensibilisierung bei Kinderärzten, in Kliniken und Medien. Um die Täter, denen sie häufig als Gutachterin vor Gericht begegnete, angemessener zu verstehen, absolvierte sie Fortbildungen zur Psychotherapeutin sowie den Amtsarzt-Kurs in Psychiatrie.[1] Überforderte Eltern, die mit schwierigen eigenen Kindern (zum Beispiel sogenannten Schreibabys) nicht klarkommen, fand sie heraus, gibt es viel häufiger als gemeinhin öffentlich wahrgenommen wird, und zwar in allen sozialen Schichten. Viele Fälle von Misshandlung ließen sich mit herkömmlicher Diagnostik aber nicht leicht belegen. Zwei Beispiele:
Nach ihrer Emeritierung verfasste sie neben kleineren Fachbeiträgen eine Autobiografie sowie im Laufe der Jahre drei literarische Veröffentlichungen mit Gedichten und Prosa. Die „Grande Dame der deutschen Rechtsmedizin“' lebte zuletzt in der niederrheinischen Kreisstadt Neuss. Sie zog neben dem eigenen Berufsleben sieben Kinder groß, zwei leibliche (Sabine und Christiane) und fünf aus der ersten Ehe ihres Mannes Georg Trube, den sie 1954 heiratete. Zitate zum Thema Kindesmisshandlung
– Elisabeth Trube-Becker[1] Veröffentlichungen (Auswahl)
Literatur
Weblinks
Einzelnachweise
Information related to Elisabeth Trube-Becker |