Euthanasie-ProzesseDie Euthanasie-Prozesse umfassen Prozesse gegen Hauptschuldige und Mittäter der Euthanasiemorde zur Zeit des Nationalsozialismus. Wiesbadener ProzessIm Wiesbadener Prozess vor einem amerikanischen Militärgericht wurde vom 8. bis 15. Oktober 1945 die Ermordung von 476 russischen und polnischen Zwangsarbeitern durch Leon Jaworski angeklagt. Alfons Klein und die Pfleger Heinrich Ruoff und Karl Willig wurden zum Tode verurteilt, der Arzt Adolf Wahlmann aufgrund seines hohen Alters zu lebenslänglicher Freiheitsstrafe. Zwei Verwaltungsangestellte erhielten Freiheitsstrafen von 35 Jahren und 30 Jahren und die einzige weibliche Angeklagte Irmgard Huber 25 Jahre. Die Todesurteile wurden am 14. März 1946 vollstreckt. Eine Anklage wegen der Ermordung von etwa 15.000 weiteren Menschen war nach geltendem Kriegsrecht nicht möglich.[1][2] Nürnberger Ärzteprozess→ Hauptartikel: Nürnberger Ärzteprozess Vom 9. Dezember 1946 bis zum 20. August 1947 fand der Nürnberger Ärzteprozess im Nürnberger Justizpalast vor einem amerikanischen Militärgericht statt. Neben 20 KZ-Ärzten wurde unter anderem auch Euthanasiebevollmächtigter und Begleitarzt Hitlers, Karl Brandt, angeklagt. Er erhielt die Todesstrafe und wurde am 2. Juni 1948 hingerichtet. Grafeneck-ProzesseBereits 1947 begann vor dem Schwurgericht Freiburg in der französischen Besatzungszone der erste Grafeneck-Prozess. Angeklagt waren Ludwig Sprauer, der oberste Medizinalbeamte im Karlsruher Innenministerium, und Arthur Schreck, Direktor der Pflegeanstalten Rastatt, Illenau und Wiesloch, wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Beihilfe zum Mord an Anstaltsinsassen. Am 16. November 1948 sprach das Gericht die beiden Angeklagten schuldig und verurteilte sie zu lebenslangem Zuchthaus. Nach jahrelangen Vorbereitungen begann der Tübinger Grafeneck-Prozess im Sommer 1949 auf Schloss Hohentübingen (in der französischen Besatzungszone). Acht Personen wurden angeklagt, da sie an der Ermordung von 10.654 Patienten in der Tötungsanstalt Schloss Grafeneck beteiligt waren.[3] Die acht Angeklagten vor Gericht waren: Otto Mauthe, Max Eyrich (ehemaliger Landsjugendarzt), Alfons Stegmann (ehemaliger Arzt in der Heilanstalt Zwiefalten), Martha Fauser (damals leitende Ärztin in Zwiefalten), Jakob Wöger und Hermann Holzschuh (Beamte des Standesamtes), Heinrich Unverhau (ehemaliger Krankenpfleger) und Krankenschwester Maria Appinger.[4] Frankfurt-ProzessVor dem Landgericht Frankfurt (in der US-amerikanischen Besatzungszone) gab es zwischen 1946 und 1948 insgesamt vier Prozesse, die zur Verurteilung von Tatbeteiligten der NS-Euthanasie dienten. Unter den 44 Angeklagten waren Ärzte, Schwestern und Pfleger aus den Anstalten Hadamar, Eichberg und Kalmenhof, die an den Ermordungen von Patienten beteiligt waren. Sechs Todesurteile wurden gefällt und 19 Haftstrafen verhängt. Letztendlich wurden die Todesurteile nicht vollstreckt und nur zwei Verurteilte wurden nicht begnadigt. Dresden-ProzessAm 16. Juni 1947 wurde in der sowjetischen Besatzungszone der Prozess durch den Landgerichtspräsident Martin Fischer, den Landgerichtsdirektor Rudolf Fischer und die Amtsgerichtsrätin Elfriede Thaler gegen Paul Nitsche und andere eröffnet. Zwischen dem 16. Juni und dem 25. Juni wurden die Angeklagten und die Zeugen in öffentlichen Sitzungen vernommen.[5] Durch die Medien fand der Prozess in der Öffentlichkeit große Aufmerksamkeit. Die Sächsische Zeitung berichtete täglich über den Verlauf des Prozesses.[6] Er endete mit mehreren Todes- bzw. Haftstrafen – einzelne Beschuldigte, darunter der Hauptangeklagte Alfred Schulz sowie der Leiter der Kinderfachabteilung Arthur Mittag, hatten sich zuvor suizidiert resp. Suizidversuche begangen, an deren Folgen sie verstarben. Am 7. Juli 1947 wurde das Urteil verkündet. Die Staatsanwaltschaft hatte zwar elfmal die Todesstrafe beantragt, jedoch wurde sie nur viermal ausgesprochen. Besonders bei den Krankenschwestern fielen die Urteile meist geringer aus als gefordert wurde. Im März 1948 wurden die Todesurteile in Dresden vollstreckt. Die hohen Haftstrafen wurden im Jahr 1956 im Zuge einer Amnestie erlassen.[7] Düsseldorfer ProzessIn einem Prozess vor dem Landgericht Düsseldorf (britische Besatzungszone) im Jahre 1948 wurde der Psychiater Hermann Wesse, Leiter der „Kinderfachabteilung“ Waldniel, der 1947 vom Landgericht Frankfurt im Kalmenhof-Prozess wegen Mordes in 25 Fällen zum Tod verurteilt worden war, wegen Kindermorden zu lebenslanger Haft verurteilt.[8][9] Hartheim-ProzessBeschuldigteIm Hartheim-Hauptprozess in Österreich wurde gegen 61 Personen ermittelt, zu denen auch die ärztlichen Leiter Georg Renno und Rudolf Lonauer gehörten. Die Tabelle zeigt die Beschuldigten Personen nach Funktion und Geschlecht:[10]
VerfahrenDas Verfahren von 13 Beschuldigten wurde eingestellt, bei 22 Beschuldigten wurde es abgebrochen aufgrund der Nichtauffindbarkeit des Täters. Bei sieben schon gestorbenen Personen wurde das Verfahren eingestellt, zwei Angeklagte erhielten eine Haftstrafe. 13 Verfahren der Beschuldigten sind in ein anderes ausgeschieden worden und bei den restlichen drei ist der Ausgang des Verfahrens bis heute unbekannt. Klagenfurter ProzessVor dem Außensenat Klagenfurt des Volksgerichts Graz wurde der österreichische Psychiater und Primararzt Franz Niedermoser im Klagenfurter Euthanasie-Prozess angeklagt. Er wurde für schuldig erklärt, in mindestens 400 Fällen die Tötung von Patienten und Patientinnen angeordnet zu haben. Dazu kamen die veranlassten Misshandlungen von Patienten, die ohne jegliche Rücksicht der Menschenwürde verliefen und oft zum Tode der Opfer führten. Niedermoser wurde am 4. April 1946 zum Tode durch den Strang verurteilt und sein Besitz enteignet. Am 24. Oktober 1946 wurde im Landesgericht Klagenfurt das Urteil vollstreckt. Der Oberpfleger Eduard Brandstätter, die Oberschwester Antonie Pachner und die Oberpflegerin Ottilie Schellander, die als Mitangeklagte galten, wurden ebenfalls zum Tode durch den Strang verurteilt. Am Tag seiner Urteilsverkündung verübte Brandstätter Suizid. Pachner und Schellander wurden schließlich zu langjährigen Haftstrafen begnadigt. Am 8. April 1951 verstarb Antonie Pachner im Gefängnis, Schellander wurde im Rahmen einer neuerlichen Begnadigung am 1. April 1955 bedingt aus der Haft entlassen. Die Krankenschwestern Paula Tomasch, Julie Wolf, Ilse Printschler und Maria Cholawa sowie ein Oberpfleger, die alle nachweislich an den Foltern beteiligt waren, wurden zu langjährigen Haftstrafen, teilweise in Kombination mit Vermögensverfall, verurteilt. Literatur
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Einzelnachweise
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