Der Gerichtsbezirk Frohnleiten wurde durch eine 1849 beschlossene Kundmachung der Landes-Gerichts-Einführungs-Kommission geschaffen und umfasste 13 „neue Ortsgemeinden“ (in Reihenfolge der Nennung; in Klammer die enthaltenen 35 Gemeinden, „1“= wie die Ortsgem.):[1][2]
Nachdem durch eine kaiserliche Entschließung der Gerichtsbezirk Voitsberg per 1. Oktober 1891 vom Bezirk Graz-Umgebung abgetrennt worden war, verblieben nur noch die Gerichtsbezirke Frohnleiten und Graz-Umgebung beim Bezirk Graz-Umgebung.[5]
Nach dem Anschluss Österreichs 1939 wurde das Gericht in Amtsgericht Frohnleiten umbenannt und war nun dem Landgericht Graz nachgeordnet.[6] 1945 erhielt es wieder den Namen Bezirksgericht.[7]
Der Gerichtsbezirk Frohnleiten blieb bis zum Beginn des 21. Jahrhunderts unverändert. Erst durch die Neuordnung der Gerichtsbezirke Graz und Graz-Umgebung übernahm der Gerichtsbezirk Frohnleiten zusätzlich die acht Gemeinden Eisbach, Gratkorn, Gratwein, Gschnaidt, Judendorf-Straßengel, Sankt Bartholomä, Sankt Oswald bei Plankenwarth und Stiwoll vom Gerichtsbezirk Graz Umgebung, wodurch sich die Größe des Gerichtsbezirkes von 408,51 km² (1991)[8]
auf 566,69 km² vergrößerte.[9]
Mit dem 1. Juli 2013 wurde der Gerichtsbezirk aufgelöst und die Gemeinden wurden dem Gerichtsbezirk Graz-West zugewiesen.[10]