Grundgesetz des Staates der Vatikanstadt von 2000Das Grundgesetz des Staates der Vatikanstadt (italienisch Legge fondamentale dello Stato della Città del Vaticano) wurde am 26. November 2000 von Papst Johannes Paul II. verkündet und trat am 22. Februar 2001 in Kraft. Es ersetzte das Grundgesetz des Staates der Vatikanstadt von 1929, das von Papst Pius XI. infolge der Lateranverträge erlassen worden war.[1] Es wurde seinerseits durch das am 13. Mai 2023 von Papst Franziskus verkündete und am 7. Juni 2023 in Kraft getretene Grundgesetz des Staates der Vatikanstadt von 2023 ersetzt.[2] InhaltDas Grundgesetz bestand ausschließlich aus einem organisatorischen Teil und nicht aus einem organisatorischen und programmatischen Teil, wie allgemein üblich. Es bestand aus 20 Artikeln, die folgende Aspekte regelten:
BesonderheitenNeben dem Grundgesetz des Staates der Vatikanstadt gibt es noch weitere verfassungsrechtlich normative Gesetze für den Vatikan: So definiert der Codex des kanonischen Rechts in seinem „Buch I Allgemeine Normen“ das Wesen von Gesetzen, Dekreten, Statuten und Ordnungen und in seinem „Buch II Volk Gottes“ die hierarchische Verfassung der katholischen Kirche und somit auch die Rechtsstellung des Papstes. Die Apostolische Konstitution Universi Dominici Gregis regelt die Zeit während der Vakanz des Heiligen Stuhls und die Neuwahl des Papstes. Die Apostolische Konstitution Pastor Bonus regelt die Zuständigkeiten innerhalb der Kurie. Der Tag der Verkündung des Grundgesetzes und der Tag des Inkrafttretens sind symbolisch gewählt:
WeblinksCommons: Fundamental Law of Vatican City State – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Fußnoten
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