Jägerweiher (Naturschutzgebiet)
Das Gebiet Jägerweiher ist ein mit Verordnung vom 15. Mai 1990 des Regierungspräsidiums Tübingen ausgewiesenes Naturschutzgebiet (NSG-Nummer 4.119) um den Jägerweiher im Gebiet der baden-württembergischen Gemeinde Neukirch im Bodenseekreis in Deutschland. LageDas rund sechs Hektar große Naturschutzgebiet Jägerweiher, im Nordwesten Neukirchs zwischen den Weilern Landholz, Russenried, Schnaidt und Zannau gelegen, gehört naturräumlich zum Westallgäuer Hügelland und liegt auf einer Höhe von 560 m ü. NN. SchutzzweckWesentlicher Schutzzweck des NSG Jägerweiher ist die Erhaltung und Verbesserung des landschaftlich reizvoll gelegenen Jägerweihers, seiner Ufervegetation und der angrenzenden Streuwiesen als Lebensraum für viele seltene und bedrohte Tier- und Pflanzenarten. Flora und FaunaFloraAus der schützenswerten Flora sind innerhalb der Schwimmblatt-, Röhricht- und Wiesenvegetationen folgende Pflanzenarten (Auswahl) zu nennen:
FaunaDie Vielfalt der Pflanzenarten auf engstem Raum ist Lebensraum für eine bemerkenswert reichhaltige Tierwelt und weist zahlreiche bedrohte bzw. geschützte Arten auf, insbesondere aus den Klassen der Amphibien, Insekten und Vögel, zum Beispiel
WanderwegeAm Weiher entlang verlaufen einige ausgeschilderte Wanderwege, unter anderem die zweite Etappe des Jubiläumswegs Bodenseekreis, ein 111 Kilometer langer Wanderweg, der 1998 zum 25-jährigen Bestehen des Bodenseekreises ausgeschildert wurde. Er führt über sechs Etappen durch das Hinterland des Bodensees von Kressbronn über Neukirch, Meckenbeuren, Markdorf, Heiligenberg und Owingen nach Überlingen. Siehe auchLiteratur
WeblinksCommons: Naturschutzgebiet Jägerweiher – Mediensammlung
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