Rosenfeld wurde im Frühjahr 1838 zum Hofsekretär bei der allgemeinen Hofkammer in Wien befördert, bevor er am 2. Dezember 1843 zum wirklichen Regierungsrat und Protokollisten beim k. k. Staatsrat und am 8. Oktober 1845 zum Hofrat wieder bei der allgemeinen Hofkammer ernannt wurde. 1846 und 1848 musste er Rufe als Regalist an den Landtag von Siebenbürgen aufgrund anderer beruflicher Verpflichtungen ausschlagen. Er erhielt 1849 eine Stelle als Referent im k.k. Finanzministerium. In den Jahren 1850 und 1851 war er als Regierungskommissär zur Organisation der siebenbürgischen Finanz-Landesstelle in seine Heimat nach Hermannstadt entsendet. Am 11. Februar 1858 erfolgte die Beförderung zum Sektionschef im k. k. Finanzministerium und am 28. August 1862 zum k. k. Geheimen Staatsrat. Am 28. Juli 1865 wurde er in den Ruhestand versetzt.
Rosenfeld war 1863 und 1864 als Regalist Mitglied des Siebenbürgischen Landtags in Hermannstadt. Außerdem wurde er am 4. Oktober 1863 zum Mitglied auf Lebenszeit im österreichischen Herrenhaus ernannt.
Joseph Trausch: Schriftsteller-Lexikon oder biographisch-literärische Denk-Blätter der Siebenbürger Deutschen. Band 3. Gött & Sohn, Kronstadt 1871, S. 125–129.
Czekelius von Rosenfeld, Karl Ludwig; Czekelius von Rosenfeld, Karl Ludwig Freiherr (vollständiger Name); Rosenfeld, Karl Ludwig Freiherr von; Czekelius Károly Lajos