Die Landherrenschaft der Geestlande war ein Verwaltungsbezirk im früheren Hamburger Landgebiet. Sie wurde 1830 im Zuge einer größeren Gebietsreform gebildet und entstand aus der Zusammenlegung mehrerer älterer Landherrenschaften mit ehemals geistlichen Gebieten. Die ersten Landherren waren Senator Amandus Augustus Abendroth als „ältester Landherr“ und Senator Martin Hieronymus Schrötteringk als zweiter Landherr.[1]
Die Landherrenschaft umfasste ursprünglich alle Gebiete nördlich von Elbe und Bille (mit Ausnahme der Vorstädte St. Georg und St. Pauli):
Nach der Landgemeindeordnung von 1871 – und der darin verfügten Ausgliederung der stadtnahen Vororte – gehörten der Landherrenschaft noch die Gemeinden (und heutigen Hamburger Stadtteile) Alsterdorf, Farmsenmit Berne, Fuhlsbüttel, Groß Borstel, Groß Hansdorf-Schmalenbeck, Klein Borstel mit Struckholt, Langenhorn, Ohlsdorf, Volksdorf und Wohldorf-Ohlstedt an.
1913 wurden Alsterdorf, Ohlsdorf, Fuhlsbüttel, Langenhorn sowie Groß und Klein Borstel nach Hamburg eingemeindet.[2] Da das Landgebiet auch in den übrigen Landherrenschaften durch fortgesetzte Eingemeindungen immer weiter zusammenschrumpfte, wurde es 1926 schließlich zu einer einzigen Landherrenschaft Hamburg zusammengelegt.
Durch das Groß-Hamburg-Gesetz wurde Groß Hansdorf-Schmalenbeck am 1. April 1937 nach Schleswig-Holstein und dort in den Kreis Stormarn umgegliedert. Die übrigen Gemeinden der früheren Landherrenschaft gehören seit dem 1. April 1938 zur Freien und Hansestadt Hamburg.
Rainer Postel (Bearb.): Hamburg. In: Thomas Klein (Hrsg.): Grundriß zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815 - 1945, Reihe B, Bd. 17. Marburg 1978, ISBN 3-87969-142-8, S. 61–135.