Landkreis Calbe a./S.Der Landkreis Calbe a./S. (= an der Saale), ursprünglich Kreis Calbe a./S., bestand in Preußen, der SBZ und der DDR von 1816 bis 1950. VerwaltungsgeschichteKönigreich PreußenIm Rahmen der preußischen Verwaltungsreformen nach dem Wiener Kongress wurde zum 1. Juli 1816 der Kreis Calbe im Regierungsbezirk Magdeburg der Provinz Sachsen eingerichtet. Das Landratsamt war in Calbe. Die Schreibweise des Landkreises schwankte zwischen Calbe, Calbe an der Saale und zuletzt Calbe a./S. Norddeutscher Bund/Deutsches ReichSeit dem 1. Juli 1867 gehörte der Kreis zum Norddeutschen Bund und ab dem 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich. Am 1. April 1913 wurden die Gemeinden Elbenau und Grünewalde aus dem Kreis Jerichow I in die Stadt Schönebeck im Kreis Calbe eingegliedert. Zum 30. September 1929 fand im Kreis Calbe a./S. entsprechend der Entwicklung im übrigen Freistaat Preußen eine Gebietsreform statt, bei der alle selbständigen Gutsbezirke aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden. Nach Auflösung der Provinz Sachsen zum 1. Juli 1944 gehörte der Kreis zur neuen Provinz Magdeburg. Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet durch die US-Streitkräfte besetzt. Deutsche Demokratische RepublikDie sowjetische Militärverwaltung vereinigte 1945 die beiden Provinzen Magdeburg und Halle-Merseburg, den Freistaat Anhalt sowie Teile Braunschweigs zur neuen Provinz Sachsen. Am 23. Juli 1945 richtete die Provinzialregierung drei Bezirksverwaltungen (Dessau für den ehemaligen Freistaat Anhalt, Magdeburg für die ehemalige Provinz Magdeburg und Merseburg für die ehemalige Provinz Halle-Merseburg) ein, dabei kam der nunmehr Landkreis Calbe genannte Kreis zunächst an den Bezirk Magdeburg, wechselte aber am 10. Februar 1946 in den Regierungsbezirk Dessau. Am 10. Januar 1947 nahm die Provinz Sachsen die Bezeichnung Land Sachsen-Anhalt an, bald darauf am 25. Februar 1947 erklärte der Alliierte Kontrollrat den Freistaat Preußen für aufgelöst. Sachsen-Anhalt löste zum 30. Juni 1947 die Bezirke als mittlere Verwaltungsebene auf. Am 15. Juni 1950 kam es zu einer ersten Verwaltungsreform in Sachsen-Anhalt:[1]
Im Zuge der großen Verwaltungsreform vom 25. Juli 1952 kam es zu weiteren Gebietsänderungen:[2]
Einwohnerentwicklung
PolitikLandräte
Wappen
KommunalverfassungDer Kreis Calbe a./S. gliederte sich in Städte, in Landgemeinden und – bis zu deren Auflösung im Jahre 1929 – in selbstständige Gutsbezirke. Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 sowie der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 wurde zum 1. April 1935 das Führerprinzip auf Gemeindeebene durchgesetzt. Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881. Städte und GemeindenStand 1945Der Kreis Calbe a./S. umfasste 1945 fünf Städte und 37 weitere Gemeinden:[6]
Vor 1950 aufgelöste Gemeinden
Namensänderungen
WeblinksCommons: Landkreis Calbe a./S. – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Einzelnachweise
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