Im Zuge der Verwaltungsreform von 1821 im Großherzogtum wurden auch auf unterer Ebene Rechtsprechung und Verwaltung getrennt und die Aufgaben der überkommenen Ämter in Landratsbezirken – zuständig für die Verwaltung – und Landgerichtsbezirken – zuständig für die Rechtsprechung – neu organisiert. Der Landratsbezirk Gladenbach entstand dabei aus:[1]
1823 wurde die Patrimonialgerichtsbarkeit im Grund Breidenbach und in Elmshausen an den Staat abgetreten.[2]
Ende
In einer Gebietsreform 1832 wurden die Landratsbezirke aufgelöst und zu größeren Kreisen zusammengelegt.[3] Deren Zuschnitt wurde kurz darauf mit einer weiteren Verordnung festgelegt, wobei die Landratsbezirke Gladenbach, Battenberg und Vöhl zum Kreis Biedenkopf vereinigt wurden.[4]
Sitz
Sitz des Landrates war das stattliche großherzogliche Amtshaus (Marktstraße 9). Das dreistöckige Fachwerk-Gebäude von 1757 war zuvor Sitz des Amtes Blankenstein gewesen.
Ulrich Reuling: Verwaltungs-Einteilung 1821–1955. Mit einem Anhang über die Verwaltungsgebietsreform in Hessen 1968–1981. In: Fred Schwind (Hrsg.): Geschichtlicher Atlas von Hessen. Text- und Erläuterungsband. Thorbecke, Sigmaringen 1984, ISBN 3-921254-95-7; Digitalisat (PDF)
Einzelnachweise
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Die Eintheilung des Landes in Landraths- und Landgerichtsbezirke betreffend vom 14. Juli 1821. In: Großherzoglich Hessisches Ministerium des Inneren und der Justiz. (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1821 Nr.33, S.403ff. (Online bei der Bayerischen Staatsbibliothek).