Landratswahlen in Sachsen fanden am 8. Juni 2008 in allen zehn Landkreisen statt. In allen Landkreisen wurden die CDU-Bewerber gewählt. Im Erzgebirgskreis und den Landkreisen Görlitz, Leipzig und Nordsachsen wurde am 22. Juni ein zweiter Wahlgang nötig. Die Amtsperiode für Landräte in Sachsen betrug sieben Jahre.
Im ersten Wahlgang ist der Kandidat gewählt, der die absolute Mehrheit, das heißt mehr als die Hälfte der Stimmen, erreicht. Erzielt keiner der Kandidaten diese Stimmenzahl, wird ein zweiter Wahlgang nötig. In diesem ist die relative Mehrheit ausreichend, das bedeutet, dass derjenige gewählt ist, der die meisten Stimmen erhalten hat. Bewerber aus dem ersten Wahlgang können im zweiten Wahlgang erneut antreten oder zurückziehen. Neue, im ersten Wahlgang nicht antretende, Bewerber konnten im zweiten Wahlgang ebenfalls kandidieren.[1]
Wahlberechtigt sind alle Einwohner, die seit mindestens drei Monaten im jeweiligen Landkreis wohnen und das 18. Lebensjahr vollendet haben.[1]
Passiv wahlberechtigt sind Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union, die das 27. nicht jedoch das 65. Lebensjahr vollendet haben.[2]
Ausgangslage
Die Wahlen 2008 wurden nötig, weil ab dem 1. August 2008 die vorher 22 Kreise und sieben kreisfreie Städte im Zuge der sächsischen Kreisreform zu nur noch zehn Kreisen und drei kreisfreien Städten zusammengelegt wurden. Viele der ehemaligen Kreisräte traten wieder zur Wahl an und konkurrierten zum Teil. Da allerdings die meisten Landräte von der CDU gestellt wurden, mussten viele ehemalige Landräte im Zuge der parteiinternen Vorauswahl ihre Posten aufgeben. In neun der zehn neu gebildeten Kreise wurde ein Landrat eines zuvor kleineren Kreises gewählt.
Von den vorher 22 Landräten stellte die CDU 18, die SPD 1 und die Allianz Unabhängiger Wähler (AUW) 1. Zudem war ein Einzelbewerber, der zuvor für die CDU gewählt wurde, Landrat.
Wahlergebnisse
Insgesamt stellten sich 57 Sachsen zur Wahl, darunter 47 Männer und 10 Frauen.[3] Insgesamt waren 2.313.272 bzw. 983.806 Bürger wahlberechtigt. Ungültige Stimmen finden in den nachfolgenden Ergebnislisten keine Berücksichtigung.
Erzgebirgskreis
Zum ersten Landrat des Erzgebirgskreises wurde Frank Heinz Vogel mit 55,8 % der Stimmen gewählt. Es wurde ein zweiter Wahlgang nötig. Vogel war der einzige neue Landrat, der zuvor nicht Landrat in einem Vorgängerkreis war. Wahlberechtigt waren 325.663 bzw. 325.972 Erzgebirger.[4]
(Relative) Stimmenmehrheit nach Gemeinden im 1. Wahlgang im Erzgebirgskreis
(Relative) Stimmenmehrheit nach Gemeinden im 2. Wahlgang im Erzgebirgskreis
Zum ersten Landrat des vergrößerten Kreises wurde der schon vorher im Vogtlandkreis als Landrat tätige Tassilo Lenk mit 65,8 % gewählt. Wahlberechtigt waren 217.095 Vogtländer.[4]
Zum ersten Landrat des Landkreises Görlitz wurde Bernd Fritz Lange mit 57,6 % gewählt. Es wurde ein zweiter Wahlgang nötig. Wahlberechtigt waren 243.787 bzw. 244.200 Bürger.[4]
(Relative) Stimmenmehrheit nach Gemeinden im 1. Wahlgang im Landkreis Görlitz
(Relative) Stimmenmehrheit nach Gemeinden im 2. Wahlgang im Landkreis Görlitz
Zum ersten Landrat des Landkreises Leipzig wurde Gerhard Gey (CDU) mit 57,0 % der Stimmen gewählt. Es wurde ein zweiter Wahlgang nötig, in dem es zum Duell zweier früherer Landräte kam. Wahlberechtigt waren 233.014 bzw. 233.039 Bürger.[4]
(Relative) Stimmenmehrheit nach Gemeinden im 1. Wahlgang im Landkreis Leipzig
Stimmenmehrheit nach Gemeinden im 2. Wahlgang im Landkreis Leipzig
Zum ersten Landrat des Landkreises Nordsachsen wurde Michael Czupalla (CDU) mit 45,7 % gewählt. Es wurde ein zweiter Wahlgang nötig. Wahlberechtigt waren 180.556 bzw. 180.595 Bürger.[4]
(Relative) Stimmenmehrheit nach Gemeinden im 1. Wahlgang im Landkreis Nordsachsen
(Relative) Stimmenmehrheit nach Gemeinden im 2. Wahlgang im Landkreis Nordsachsen