Diese Liste ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Erlangen. Grundlage der Liste ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt und aktualisiert wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde.[Anm. 1]
Dieser Teil der Liste beschreibt die denkmalgeschützten Objekte an folgenden Straßen:
Reihe geschlossener erdgeschossiger Wohnhäuser, jeweils mit Zwerchhaus, 1920/25; die Anlage setzt sich an der Liebigstraße fort, siehe Liebigstraße 1, 3, 5, 7, 9, 11
Erdgeschossiger Mansarddachbau mit reichen Dachausbauten, im späten klassizisierenden Jugendstil, 1909/1910 errichtet nach Plänen des Architekturbüros Gehring und Popp
Ehemaliges Wagengebäude der Neuen Infanteriekaserne
Langgezogener Ziegelsteinbau mit Fachwerkobergeschoss, um 1890/93; gleichzeitig mit der Gebäudegruppe Drausnickstraße 1, 1a und 1b errichtet, vgl. dort
Mühlenanwesen, im strengen Neurenaissancestil, bestehend aus dreieinhalbgeschossigem Mühlengebäude, bezeichnet „1885“, mit zweigeschossigem Mühlenwohnhaus von 1890
Ursprünglich barocke Anlage aus der Zeit der Errichtung des Schlosses, nach 1700, 1786 bis 1826 Umwandlung im englischen Gartenstil; im 19. Jahrhundert mehrfach Schmälerung der Gartenfläche, besonders im Osten
Zentraler Saalbau mit zwei im Viertelkreis geführten Flügeln, deren Stirnseiten rechteckig nach außen erweitert, Plan wohl von Antonio della Porta, Ausführung durch Gottfried von Gedeler, 1705/06; Stuckausstattungen der Erbauungszeit
viergeschossiger, L-förmiger Eckbau mit Satteldächern, gerundetem Eckerker mit Welscher Haube und Hausteingliederung, Erdgeschoss rustiziert, Obergeschosse in freisichtigem Ziegelsteinmauerwerk, von Georg Krämer, 1908/09
Satteldachbau mit Spitzhelmturm an der Südecke der Hauptfassade und nördlichem Emporenanbau, Ziegelsteinbau in traditionellen Formen, nach Entwurf von Gottlieb Schwemmer durch Kurt Engelhardt ausgeführt, 1955 geweiht; mit Ausstattung, vor allem Orgel, 1733 von Johann Glis
Zentraler Bereich des Forschungszentrums der Firma Siemens
Gebäude 32, siebengeschossiger Stahlbetonbau, Laborbau Allgemeine Physik mit quadratisch gerasterter Glasfassade; über Verbindungsgang angeschlossen niedrigerer Flachdachbau mit rhombenartigem Grundriss; vorgelagert rechteckiger Kühlteich; nach Plänen des Architekten Hans Maurer und der Bauabteilung der Siemens AG, 1959–1964; siehe auch: Ensemble Siemens Forschungszentrum
Kinetische Plastik im Teich, zwei Stahlstelen, von George Rickey, 1964
Spardorfer Straße 33 (Koordinaten fehlen! Hilf mit.)
Wohnhaus
zweigeschossiger, verputzter Massivbau mit Walmdach, Zwerchhäusern, dreiseitigem Bodenerker und straßenseitigem Treppenhausrisalit mit Schweifgiebel, neubarock, von Steidel & Gehring, 1913, Aus- und Umbau des Dachgeschosses von Wolfgang Steidel, 1933
In diesem Abschnitt sind Objekte aufgeführt, die früher einmal in der Denkmalliste eingetragen waren, jetzt aber nicht mehr. Objekte, die in anderem Zusammenhang also z. B. als Teil eines Baudenkmals weiter eingetragen sind, sollen hier nicht aufgeführt werden. Aktennummern in diesem Abschnitt sind ehemalige, jetzt nicht mehr gültige Aktennummern.
↑Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht.
Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.