Findling mit eingearbeiteter Rille, H. 0,55 m; Br. 0,60 m; T. 0,70 m. Die Rille verläuft auf 1,30 m quer zur Maserung über Vorder- und Rückseite hinweg. Im Querschnitt ist sie u-förmig mit 6–8 cm Br. und 4 bis 6 cm T. Der Stein wurde an der Abzweigung des nach Malsleben führenden Weges im Straßengraben gefunden; wahrscheinlich stammt er aus dem westlich angrenzenden Acker. Er ist an der Hofeinfahrt aufgestellt.
Ca. 50 × 25 m große, umwallte Fläche mit äußerem kleinem, verschliffenem Graben. Wall-Br. 2 m, Wall-H. stellenweise bis 0,4 m. Im nördlichen Bereich des Platzes Granitfindling. Hier fand die als „Goding“ bezeichnete Gerichtsversammlung statt. Das Gericht hatte die Hochgerichtsbarkeit inne und unterstand dem Landesherren. 1309 und 1366 wird es urkundlich erwähnt und bestand vermutlich noch Ende des 17. Jh.
ID:28921811 Gruppe von ursprünglich vier Grabhügeln. Erhalten sind noch zwei Hügel mit ca. 10 m Dm. und 0,5 m H. Die beiden anderen sind obertägig abgetragen.
Nach den Ausgrabungsbefunden handelt es sich um eine kleine einschiffige Saalkirche von ehemals 16 m Länge und fast 8 m Breite mit rechteckigem, eingezogenen Chor und einem daran nördlich anschließenden Anbau von 4 × 6 m. [1]
Hügelrest, wohl alt erheblich abgetragen. Jetzt annähernd oval, Nord-Süd-orientiert. Dm. ca. 15 × 8 m, H. noch bis 0,8 m. Ränder überwiegend fließend auslaufend.