„Landesfarben und Landeswappen bestimmt ein Gesetz.“[3]
„Die Landesfarben sind schwarz-rot-gold.“ „Das Landeswappen hat die Form des heraldischen Rundschildes. Dieser ist durch eine aufsteigende eingebogene Spitze gespalten und zeigt rechts in silbernem Feld ein rotes durchgehendes Kreuz, links in rotem Feld ein silbernes sechsspeichiges Rad und in der aufsteigenden schwarzen Spitze einen rotgekrönten, rotbewehrten goldenen Löwen. Das Wappen ist von einer goldenen Volkskrone (Weinlaub) überhöht.“ „Die Landesflagge zeigt in drei gleich breiten Querstreifen von oben nach unten die Farben Schwarz, Rot und Gold. In der oberen Ecke an der Stange, bis in die Hälfte des roten Querstreifens übergreifend, befindet sich das Landeswappen.“ „Die Landesflagge kann die Form einer Hißfahne, einer Hängefahne und eines Banners haben.“[4]
Gleichmäßig längsgestreift von Grün, Weiß und Schwarz, im Obereck das Wappen.
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Gleichmäßig längsgestreift von Grün, Weiß und Schwarz, im Obereck das Wappen.
Wappenbeschreibung: „Geviert: Vorn oben in Silber (Weiß) ein durchgehendes schwarzes Kreuz, oben hinten in Gold (Gelb) ein rot bewehrter schwarzer Adler, vorn unten in Gold (Gelb) ein rot bewehrter schwarzer Löwe, hinten unten in Grün ein silberner Schrägwellenbalken.“ (Wappen genehmigt am 5. Juli 1927 durch das Preußische Staatsministerium.)
Gleichmäßig quergestreift von Rot und Gelb, in der Mitte aufgelegt das Wappen.
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Gleichmäßig längsgestreift von Rot und Gelb, in der Mitte aufgelegt das Wappen.
Wappenbeschreibung: „Von Rot und Gold gespalten durch eingeschobene, eingebogene, aufsteigende silberne Spitze, darin von Schwarz und Rot geschliffenes Balkenkreuz; vorn in Rot ein blaugewehrter, doppelschweifiger, herschauender Löwe; hinten in Gold ein schwarzer Maueranker.“[5] (Wappen genehmigt am 11. Dezember 1967 mit Urkunde des Ministeriums des Innern.)
Gleichmäßig längsgestreift Rot über Gelb, mittig das Wappen
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Gleichmäßig längsgestreift von Rot und Gelb, mittig deutlich nach oben versetzt das Wappen
Wappenbeschreibung: „Geteilt, oben in Gold ein liegender roter Drache mit erhobener rechter Pranke, unten in Rot eine schräg links liegende goldene Fiedel.“ (Wappen genehmigt am 25. Januar 1970 mit Urkunde des Ministeriums des Innern.)
Erhöht geviert (1:2) von Weiß und Grün, auf der Vierung das Wappen
Wappenbeschreibung: „Durch einen mit zwei blauen, grün gestielten Trauben mit grünen Blättern belegten silbernen Pfahl gespalten: rechts in Schwarz ein linksgewendeter, rot bewehrter goldener Löwe; links in Blau ein rot bewehrter silberner Adler.“ (Wappen genehmigt am 22. Januar 1973.)
Genehmigt am 31. März 1938: Hissflagge: Von Rot und Gelb und Rot im Verhältnis 1:3:1 geteilt. Bannerflagge: In gelbem Quadrat das Wappen, darunter von Rot und Gelb und Rot zu gleichen Teilen geteilt.
Das heutige Wappen der Stadt Ludwigshafen zeigt in Rot einen gesenkten goldenen Anker. (Genehmigt am 14. September 1937 durch den Reichsstatthalter in Bayern.)
Die Flagge ist der Stadt Mainz zeigt auf rotem Flaggentuch die Figur des Stadtwappens und ist damit eine Wappenflagge.
„Das Wappen der Stadt Mainz zeigt zwei sechsspeichige silberne Räder, die durch ein Kreuz verbunden sind, auf rotem unten rundem Schild.“[7] Die Stadtfarben sind Rot-Weiß. (Wappen in der Form des 16. bis 18. Jahrhunderts erneut verliehen 1915 durch Großherzog Ernst Ludwig von Hessen)[7]
↑Im Text der Anlage zum Wappen- und Flaggengesetz heißt es: „Das Verhältnis der Höhe zur Länge des Flaggentuches beträgt bei der Hißfahne 2:3. Hängefahne und Banner sind in der Regel im Verhältnis länger als die Muster zeigen. Diese sind nur maßgebend für die Anordnung des Landeswappens in der Fahne.“
↑Landesgesetz zur Ausführung des Artikels 74 der Verfassung vom 10. Mai 1948. Gesetz- und Verordnungsblatt der Landesregierung Rheinland-Pfalz Teil 1, 1948, S. 229