Jeder Festtag beginnt am Vorabend, denn im jüdischen Kalender dauert der Tag vom Vorabend bis zum Abend des Tages – nicht von 0 bis 24 Uhr. Dies ist abgeleitet aus dem 1. Buch Mose, hebräisch בְּרֵאשִׁית Bereschit, (altgriechischΓένεσιςGénesis genannt) hebräisch וַֽיְהִי־עֶ֥רֶב וַֽיְהִי־בֹ֖קֶר י֥וֹם אֶחָֽד (vayhi erev vayhi boker yom echad): „und es ward Abend und es ward Morgen, ein Tag“. Beispielsweise beginnt Rosch ha-Schana (23. – 24. September 2025), das Neujahrsfest, am 22. September abends (am Ende des 29. Elul abends). Der abendliche Beginn wird mit dem Wort Erev (hebräisch ערב Abend) bezeichnet, damit ist die Bezeichnung für den Vorabend im genannten Beispiel: Erev Rosch ha-Schana.
Der jüdische Kalender orientiert sich bei der Monatszählung am Mond (Mondkalender), und da zwölf Monde kürzer sind als ein Sonnenjahr, wird dieses durch einen zusätzlichen Schaltmonat (Adar II) ausgeglichen. Aus diesem Grund fallen die jüdischen Feiertage immer wieder auf andere Kalendertage im (weltlichen) gregorianischen Kalender. Die Zulässigkeit der Verwendung des gregorianischen Kalenders ist in orthodoxen jüdischen Kreisen umstritten. Aus pragmatischen Gründen wird, wenn es doch nötig sein sollte, die Schreibweise verändert. Die Jahreszahl wird nicht ausgeschrieben, sondern nur die letzten beiden Ziffern verwendet. Dadurch verlöre diese Zahl ihre Bedeutung, nämlich der Zählung seit dem Geburtsjahr von Jesus. Der Monat wird als Zahl geschrieben, weil die Namen der nichtjüdischen Monate hauptsächlich auf römischen Göttern basieren. So soll beispielsweise der 1. Januar 2024 als 01/01/24 geschrieben werden.[2]
Fasten bedeutet im Judentum am Fasttag vom Vorabend bis zum Abend des Tages (etwa 25 Stunden, aber nicht länger) nichts zu essen und nichts zu trinken. Auch Rauchen ist untersagt. Als diese „langen“ Fasttage gelten Tischa beAv und Jom Kippur. Es gibt aber auch „kurze“ Fasttage. An ihnen beginnt das Fasten nicht schon am Vorabend, sondern erst mit der Morgenröte, und dauert dann bis zum Einbruch der Nacht. Schwangere und Stillende müssen nicht fasten. Kranke fragen einen Rabbiner, ob Fasten mit ihrer Krankheit vereinbar ist. Fasten sollen Mädchen ab 12 Jahren und Knaben ab 13 Jahren.[4] Aber auch jüngere Kinder sollen an das Fasten herangeführt werden, beispielsweise indem sie sich nicht unbedingt „satt“ essen und auf Süßigkeiten verzichten. Brautpaare fasten am Hochzeitstag ab dem Morgengrauen bis nach der Hochzeitszeremonie und legen ein Sündenbekenntnis ab. Der Tag der Trauung ist als persönlicher Versöhnungstag, als persönlicher Jom Kippur, gedacht, an dem alle Sünden vergeben werden und die beiden ganz neu anfangen dürfen.[5]
* Jom Kippur ist der einzige Fasttag, der auch an einem Schabbat begangen wird – die anderen Fasttage werden verschoben, sollten sie auf einen Schabbat fallen.