LuftfahrtpersonalAls Luftfahrtpersonal (englisch aviation personnel) wird Personal bezeichnet, das beruflich in der bemannten Luftfahrt tätig ist. Der Begriff umfasst bei Fluggesellschaften und in der militärischen Luftfahrt alle Tätigkeiten in Luftfahrzeugen (Flugpersonal). Die Qualifikation bedarf regelmäßig einer Zertifizierung und Erlaubnis durch die Luftfahrtbehörde.[1] In Deutschland ist die Qualifizierung durch die Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV) geregelt. ArtenMan unterscheidet generell zwischen folgenden Gruppen: BordpersonalDas Bordpersonal oder fliegende Personal (englisch aircrew) ist die Besatzung an Bord eines Flugzeuges, die der Steuerung des Fluges sowie der Betreuung der Passagiere und der Luftfracht dient.[2] Es besteht aus verschiedenen Berufen bzw. Funktionsträgern: Cockpit-Crew
Kabinenpersonal
BodenpersonalZum Bodenpersonal (englisch ground crew) gehören alle, die sich um die Abfertigung des Flugzeuges und der Passagiere am Flughafen kümmern, darunter: sowie die Angestellten der Fluggesellschaften am Check-in-Schalter und beim Boarding, im weiteren Sinne auch das zum Flughafenbetreiber gehörende Personal der Gepäckabfertigung, der vom Bewachungsgewerbe entsandte Sicherheitsdienst und die Fluglotsen der Deutschen Flugsicherung. Luftschiff- und RaumfahrtBei Luftschiffen ist die Bezeichnung Schiffsbesatzung für das fliegende Personal üblich, Positionen sind hier unter anderem Navigator, Purser, Flugbegleiter und verschiedenes militärisches Personal. In der Raumfahrt bezeichnet der Begriff Schiffsbesatzung das Personal an Bord eines bemannten Raumschiffs. Beim Space Shuttle besteht die Schiffsbesatzung aus einem Kommandanten, einem Piloten sowie mehreren eigens für den Flug ausgebildeten Missionsspezialisten, während sie sich bei den russischen Sojus-Raumschiffen meistens aus Kommandant und Bordingenieur zusammensetzt. Auf einer Raumstation wird das Personal als Stammbesatzung bezeichnet. Seit der Mission Sojus TM-3 im Juli 1987 ist es üblich, dass die Stammbesatzung Besuch von Gästen oder Gastmannschaften erhält, die mit einem Raumschiff an der Station andocken. Außerdem gibt es seit dem Raumflug von Toyohiro Akiyama im Dezember 1990 den sogenannten Weltraumtourismus. Im Unterschied zu den Gästen gehören die Touristen aber nicht zum Personal und ihnen werden keine Aufgaben übertragen. Eine Besatzung wird wegen des hohen Trainingsaufwands im Allgemeinen Jahre vor dem Raumflug aus einer größeren Gruppe von Raumfahrer-Anwärtern ausgewählt. Je nach Bedeutung der Mission werden Ersatzleute ausgebildet, die einen gesundheitlich verhinderten Raumfahrer kurz vor dem Start ersetzen können. InternationalDie LuftPersV wurde an die im Jahre 2011 als EU-Verordnung für alle EU-Mitgliedstaaten geltende Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 (Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 vom 3. November 2011 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008) angepasst. Die Abgrenzung zwischen Fliegendem Personal und Kabinenbesatzung erfolgt international auch durch die Joint Aviation Authorities (JAR-FCL). Siehe auch
WeblinksCommons: Fliegendes Personal – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Einzelnachweise
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