Im Anschluss begannen Verhandlungen zur Bildung eines eigenen Zollverbundes. Am 24. September 1828 wurde in Kassel ein Vertrag über die Beförderung des freien Handels und Verkehrs unterzeichnet. Darin wird das Anschlussverbot der Mitglieder an andere Zollsysteme bekräftigt. Ausgenommen davon waren Enklaven. Die weiteren Bestimmungen waren jedoch vage. So vereinbarten die Regierungen die Transitzölle untereinander nicht weiter anzuheben und den Handel miteinander zu fördern. Die Gültigkeitsdauer war begrenzt und endete 1834.
Allerdings verlor der Verein schon deutlich früher an Bedeutung. Wirksam wurde der Zusammenschluss nur durch eine Transitsteuer für Güter ins preußisch-hessische System. Es wurden weder gemeinsames Zolltarife eingeführt noch ein einheitliches Gebiet für den Binnenhandel geschaffen. Nicht zuletzt gelang es der preußischen Politik durch Lockungen oder Druck einige Mitglieder aus dem mitteldeutschen Verein herauszulösen. Geschwächt wurde er bereits 1831 durch den Anschluss des Kurfürstentums Hessen an den preußisch-hessischen Zollverein. Das Ende kam 1833 mit der Gründung eines Thüringischen Zoll- und Handelsvereins. Während der Thüringische Verein und die meisten übrigen Staaten des mitteldeutschen Vereins 1834 dem Deutschen Zollverein beitraten, bildeten Hannover und Braunschweig den Steuerverein.
Werner, Oliver: Mitteldeutscher Handelsverein. In: Andreas C. Hofmann (Hrsg.): Lexikon zu Restauration und Vormärz. Deutsche Geschichte 1815 bis 1848 Onlinetext
Hubert Kiesewetter: Industrielle Revolution in Deutschland: Regionen als Wachstumsmotoren. Verlag Franz Steiner, 2004, S. 48f.