Dieser Artikel beschreibt eine Person, die stellvertretend die Regierungsgeschäfte für einen König oder Fürsten führt. Für das gleichnamige bayrische Dampfschiff auf dem Bodensee siehe Prinz-Regent.
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Ein Prinzregent führt die Regierungsgeschäftevertretungsweise für einen Fürsten, der selbst (wegen Abwesenheit, Minderjährigkeit, Geisteskrankheit oder sonstiger Unmündigkeit) hierzu nicht mehr oder noch nicht in der Lage ist. Regent wurde meist der nach der Primogeniturordnung nächstberufene regierungsfähige Agnat, also beispielsweise der Kronprinz, sofern er volljährig war. Für minderjährige Könige regierten häufig deren Onkel.
Den Prinzregenten für einen Kurfürsten bezeichnete man als Kuradministrator.
Durch ihre lange Amtszeit bekannte Prinzregenten waren zum Beispiel:
Prinz Georg im Vereinigten Königreich: 1811–1820 für den vermutlich an Porphyrie erkrankten König Georg III. (die Epoche der Regency); nach dessen Tod wurde er 1820 als Georg IV. selbst König.
Prinz Luitpold im Königreich Bayern: vom 10. Juni 1886 bis 12. Dezember 1912 zunächst für den entmündigten König Ludwig II., dann für den geisteskranken König Otto (die „Prinzregentenzeit“).[1]
Prinz Ludwig im Königreich Bayern: vom 13. Dezember 1912 bis 4. November 1913 für König Otto. Nach einer Verfassungsänderung wurde er am 5. November 1913 selbst König von Bayern.