Mit Türblatt oder Türflügel wird der bewegliche Teil einer Tür bezeichnet. Zu einer Türe gehört außer dem Türblatt in der Regel eine Türzarge (Türrahmen). Bei Schwenktüren sind Türblatt und Türzarge durch die Türbänder beweglich verbunden. Deren Position am Rahmen ist abhängig von der Öffnungsrichtung und Konstruktion der Tür. Schiebetüren sind durch eine Aufhängung mit Rollen in einer Laufschiene mit dem Rahmen verbunden. Historische Türen wurden durch Holzverbindungen (Zapfen und Loch) beweglich mit ihrem Rahmen bzw. der Hauskonstruktion verbunden. Zum Verriegeln der Türe wird ein Riegel oder ein Tür-Schloss mit Türklinke verwendet.
Es werden ein- oder mehrfach gefälzte sowie stumpf ein- oder aufschlagende Türblätter unterschieden, angeschlagen in Blend- oder Blockrahmen (Türzarge) in verschiedenen Varianten.
Dabei unterscheidet man zwischen
Flächigen (glatten) Türblättern und
Füllungstüren, auch Rahmentüren, Gestemmte Türen oder Kassettentüren genannt.
Bei doppel- oder mehrflügeligen Türen werden Stehflügel (im normalen Betrieb geschlossen) und Gehflügel unterschieden. Der Stulp überdeckt den senkrechten Spalt zwischen den Türflügeln.
Die Kantenausbildung der Türblätter wird durch das gewünschte optische Erscheinungsbild sowie durch die technischen und konstruktiven Anforderungen bestimmt. Dabei sind folgende Ausbildungen möglich:
stumpf, d. h. geradkantig oder
gefälzt, d. h. ein- oder mehrfach abgestuft, wobei die den Rahmen überdeckende Kante Überschlag genannt wird.