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Tagesschau.de

Tagesschau.de
Nachrichten-Website
Sprachen Deutsch
Sitz Hamburg
Betreiber ARD
Online seit 1996
https://www.tagesschau.de/
Logo von tagesschau.de (1996)

tagesschau.de ist das zentrale Nachrichtenwebportal der ARD. Während die im August 1996 veröffentlichte[1] Website früher vorwiegend programmbegleitende Hintergrundinformationen zu den Fernsehsendungen von ARD-aktuell – etwa Tagesschau und Tagesthemen – bot, ist sie heute ein eigenständiges Medienangebot. Die Redaktion besteht aus rund 20 Redakteuren, Redaktionsleiterin (Chefredakteurin Digitales) ist seit Juli 2018 Juliane Leopold. Die Redaktion ist Teil von ARD-aktuell.

Konzept

tagesschau.de gehört zu ARD-aktuell, der zentralen Nachrichtenredaktion der ARD. ARD-aktuell ist eine ARD-Gemeinschaftseinrichtung mit Sitz beim Norddeutschen Rundfunk in Hamburg. Dort entstehen auch die Tagesschau, die Tagesthemen und der Nachrichtenkanal Tagesschau24. Die Website liefert rund um die Uhr einen Überblick über die aktuelle Nachrichtenlage, ergänzt um Hintergrundinformationen. Die Redaktion stützt sich dabei auf das umfangreiche Netzwerk von ARD-Korrespondenten im Inland und der ARD-Auslandsstudios. Das Angebot umfasst neben Texten auch Fernseh- und Hörfunkbeiträge. Einige der ARD-Auslandsstudios hatten eigene Videoblogs auf tagesschau.de, in denen die Korrespondenten Besonderheiten der einzelnen Gebiete vorstellten, in denen die Studios ihren Sitz haben. Daneben gibt es ein umfangreiches Archiv mit der Möglichkeit, vergangene Fernsehausstrahlungen von Tagesschau, Tagesthemen und anderen ARD-Nachrichtensendungen herunterzuladen.

Seit Ende 2010 werden die Inhalte auch über die Tagesschau-App für Smartphones angeboten. Weitere Verbreitungswege sind u. a. der Tagesschau-YouTube-Channel, Facebook, Twitter und ein On-Demand-Angebot für internetfähige Fernseher.

Beschränkung der Inhalte

Die Website ist von den Anforderungen des Rundfunkstaatsvertrages betroffen, die eine Entfernung von Inhalten vorsieht, damit der Dienst einem zeitlich begrenzten Informationsangebot – ähnlich dem Rundfunk – gleichgestellt werden kann. Die Angebotsbeschreibung des ARD-Nachrichtenangebotes tagesschau.de beispielsweise sieht im Drei-Stufen-Test folgende Verweildauern für ihre Beiträge vor:

„Sendungen von ARD-aktuell werden in der Regel nach sieben Tagen depubliziert, Sendungsbeiträge und andere audiovisuelle Inhalte können zwölf Monate auf tagesschau.de verbleiben (davon ausgenommen sind die Chroniken der 20-Uhr-Ausgabe der ‚Tagesschau‘, der ‚Tagesthemen‘ und des ARD-Jahresrückblicks, die unbegrenzt im Archiv verbleiben […]). Vorhandene Sendungen, Sendungsbeiträge und andere audiovisuelle Inhalte werden wieder eingestellt, wenn es in Verbindung mit einem Ereignis oder einer Berichterstattung bzw. der Wiederholung im linearen Programm dafür einen redaktionellen Bedarf gibt.“[2]

Gemäß dieser Fassung der Angebotsbeschreibung, die der zuständige NDR-Rundfunkrat im Drei-Stufen-Test beschloss, nachdem zuvor auf „Empfehlung der Ausschüsse […] Änderungen der Konzepte tagesschau.de und eins-extra.de vorgenommen“[3] worden waren, depublizierte die tagesschau.de-Redaktion diejenigen Bestandteile des Online-Angebots, die ihre veranschlagten Verweildauern überschritten hatten. Bereits zum 1. Juni 2009 waren die ersten ARD-Online-Angebote aus dem Internet entfernt worden, da diese den zu diesem Termin in Kraft getretenen Kriterien des 12. RÄStV widersprachen.[4]

Rechtsstreit mit dem BDZV

Bereits seit Beginn steht das Onlineangebot der ARD in Kritik des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV). Einen Höhepunkt erreichte dieser Konflikt mit der Veröffentlichung der Tagesschau-App: Der BDZV kritisierte 2011 in einem Gerichtsstreit, dass die ARD mit Rundfunkbeiträgen ein ähnliches Produkt anbiete wie die Presse, und sah darin eine Wettbewerbsverzerrung. Am 30. September 2016 gab das Oberlandesgericht Köln dem klagenden BDZV in der Sache Recht. Die ARD betonte, das Onlineangebot habe sich seitdem ohnehin verändert, alle Beiträge in der App seien nunmehr durch Fotos, Videos und Audioelemente multimedial und damit nicht mehr presseähnlich.[5]

Der NDR kündigte im Januar 2018 eine Verfassungsbeschwerde gegen dieses Urteil an, die jedoch im März 2022 vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt wurde, da sich die gesetzlichen Grundlagen durch eine Gesetzesänderung 2019 maßgeblich verändert hätten.[6] Durch diese Ablehnung ist das BGH-Urteil endgültig rechtskräftig.[6]

Im Juli 2018 verkündeten BDZV und ARD eine Einigung im Streit um das Onlineangebot. Der Rundfunkstaatsvertrag wurde erneut abgeändert und um den Zusatz erweitert, dass Telemedien künftig im Schwerpunkt mittels Bewegtbild und Ton zu gestalten seien und Text nicht im Vordergrund stehen dürfe. Auf konkrete formale Vorgaben verzichtete man dabei.[7]

Am 26. Januar 2021 wurde der Onlineauftritt der Tagesschau von der ARD-Redaktion neu aufgesetzt. Die neue Inhaltsdarstellung mit größerer Schrift und der Unterteilung von Meldungen in Ressorts sorgte für erneute Kritik des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV). Dieser stellte fest, dass die neue Internetpräsenz „auf den ersten Blick textreich“[8] erscheine und damit möglicherweise gegen die Vorgaben des Rundfunkstaatsvertrages verstoße, der seit 2018 auch vorsieht, „dass öffentlich-rechtliche Onlineangebote – also Websites und Apps – nicht so aussehen dürfen wie die Angebote von Verlagen im selben Medium.“[7] Der BDZV will dies intern prüfen. Die ARD dementiert den Vorwurf.

Onlineportal faktenfinder

Die ARD gründete im Frühjahr 2017 das Onlineportal faktenfinder zur Aufklärung von Fake News. Es soll nach eigenen Angaben dazu dienen, Phänomene wie politische Propaganda, Gerüchte, Lügen und Halbwahrheiten im Internet zu sammeln und richtigzustellen. Die Redaktion um Projektleiter Patrick Gensing gehe dabei aktiv auf die Suche, untersuche auffällige Websites, Blogs und Foren und sammle Informationen. So entdeckte Fake News würden mit entsprechenden Warnhinweisen versehen.[9]

Einzelnachweise

  1. Tagesschau.de. In: tagesschau.de. ARD, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 27. März 2019; abgerufen am 5. Oktober 2018: „Seit 1996 bietet Tagesschau.de Nachrichten zu jeder Zeit, aktuell und hintergründig – in Text und Bild, Audio und Video.“
  2. ARD (Hrsg.): Telemedienkonzepte des Norddeutschen Rundfunks. Angebotsbeschreibung für tagesschau.de und eins-extra.de. 25. Juni 2010, S. 47 (Online [PDF; 648 kB; abgerufen am 5. Oktober 2018]).
  3. ARD (Hrsg.): Telemedienkonzepte des Norddeutschen Rundfunks. Angebotsbeschreibung für tagesschau.de und eins-extra.de. 25. Juni 2010, S. 37 (Online [PDF; 648 kB; abgerufen am 5. Oktober 2018]).
  4. Umfangreiche Löschungen in den Telemedienangeboten der ARD. ARD Pressemeldung. In: ard.de. ARD, 21. April 2010, archiviert vom Original am 20. Januar 2012; abgerufen am 21. April 2010: „Bereits vor Beginn der Dreistufentest-Verfahren hatte die ARD zum 1. Juni 2009 zahlreiche Auflagen und Verbote für die Telemedien-Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks umgesetzt und Inhalte aus dem Netz genommen.“
  5. Was bedeutet das Urteil zur Tagesschau-App? In: tagesschau.de. Abgerufen am 28. Januar 2021.
  6. a b Michael Hanfeld: Streit um „Tagesschau“-App: NDR kassiert Schlappe vor dem Bundesverfassungsgericht. In: FAZ.NET. ISSN 0174-4909 (faz.net [abgerufen am 12. Mai 2022]).
  7. a b Peter Weissenburger: Streit um Presseähnlichkeit: Die große Einigung. In: Die Tageszeitung: taz. 1. Juli 2018, ISSN 0931-9085 (taz.de [abgerufen am 28. Januar 2021]).
  8. Anne Fromm: Neues Layout von tagesschau.de: Das Blau fehlt. In: Die Tageszeitung: taz. 27. Januar 2021, ISSN 0931-9085 (taz.de [abgerufen am 28. Januar 2021]).
  9. Catharina Schick: Fake News aufspüren und aufklären. ARD gründet „faktenfinder“. In: tagesspiegel.de. Der Tagesspiegel, 3. April 2017, abgerufen am 5. Oktober 2018 (Zeitungsartikel).
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