Dieser Artikel erläutert Verkehrsmittel, die man unmittelbar zur Fortbewegung nutzt, also im Wesentlichen die Fahrzeuge. Zu anderen Bedeutungen siehe Verkehrsmittel (Begriffsklärung).
Verkehrsmittel und Transportmittel werden zuweilen in der Fachliteratur als Synonyme angesehen, doch ihre Begriffsinhalte sind unterschiedlich. Transportmittel sind ausschließlich solche Verkehrsmittel, die dazu bestimmt sind, neben der Beförderung des Fahrzeugführers auch Güter- und Personentransport durchzuführen. Der Elektro-Tretroller ist beispielsweise ein Verkehrsmittel aber kein Transportmittel, da er ausschließlich den Fahrer transportieren darf. Ein Fuhrwerk mit Kutscher ist ein Transportmittel, wenn es auch Gepäck oder weitere Personen befördert, der Einspänner ist kein Transportmittel.
Nicht zu den Verkehrsmitteln gehören üblicherweise Fahrgeschäfte, Sportgeräte, Spielgeräte und Kinderspielzeug, selbst wenn man sich damit fortbewegen kann bzw. Güter oder Personen damit befördert werden können. Dabei ist zu berücksichtigen, dass etwa die Gesetzeslage der Schweiz unterscheidet, ob Kinderspielgeräte (wie etwa Rollschuhe oder Inlineskates) als Spielzeug oder Verkehrsmittel gelten, je nachdem wie und wo sie eingesetzt werden. Als fahrzeugähnliche Geräte werden alle mit Rädern oder Rollen ausgestatteten Fortbewegungsmittel bezeichnet, die ausschließlich durch eigene Körperkraft angetrieben werden (Art. 1 Abs. 10 Verkehrsregelnverordnung). Dazu gehören insbesondere Trottinette, Rollschuhe, Inlineskates, Skateboards, Einräder oder Kinderräder.[2]
Arten
Die Verkehrsmittel lassen sich in folgende Arten einteilen:[3][4]
Je nach Antriebsform gibt es motorisierte und nicht motorisierte Verkehrsmittel:
Nicht motorisierte Verkehrsmittel sind Fahrräder, Fußgänger, Skateboards, Tragtiere und Tretroller. Sie müssen mit menschlicher oder tierischer Kraft bewegt werden. Ihre Reichweite ist im Vergleich zu den motorisierten in der Regel geringer.
Verkehrsmittel für den Personen- oder Gütertransport:
Massenverkehrsmittel transportieren Personen oder Güter in großen Mengen.[5] Hierzu zählen hauptsächlich die Verkehrsmittel des ÖPNV, Flugzeuge und Schiffe.
Im Individualverkehr werden dagegen nur wenige Personen oder Güter befördert, es besteht eine freie Entscheidung über Transportzeiten und Transportwege (englischchoice rider).
Private Verkehrsmittel stehen im Eigentum oder Besitz von Privatpersonen, die über die Nutzung durch Dritte entscheiden können (etwa bei der Mitfahrgelegenheit).
Der Rechtsbegriff Verkehrsmittel wird anstelle des Begriffs Transportmittel benutzt. So ist der öffentliche Personennahverkehr „die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Verkehrsmitteln im Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen“ (§ 2RegG). Als Verkehrsmittel gelten gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 2 Verkehrsleistungsgesetz auch die Ausrüstung einschließlich der Informations- und Kommunikationssysteme. Die Beförderungserschleichung („Schwarzfahren“) ist gemäß § 265a Abs. 1 StGB unter anderem die Beförderung durch ein Verkehrsmittel ohne Entrichtung des Beförderungstarifs.
Bei zahlreichen öffentlichen Verkehrsmitteln besteht eine Beförderungspflicht, so etwa im öffentlichen Eisenbahnpersonenverkehr (§ 10AEG) und im öffentlichen Straßenpersonenverkehr (§ 22PBefG). Die Beförderungspflicht für Taxiunternehmer gilt lediglich im Pflichtfahrbereich (§§ 47 Abs. 2, § 51 Abs. 2 PBefG), sie können gemäß § 13BOKraft die Beförderung ablehnen, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass die zu befördernde Person eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des Betriebs oder für die Fahrgäste darstellt. Im Fluglinienverkehr besteht außer der Unzumutbarkeit eine generelle Beförderungspflicht gemäß § 21 Abs. 2 LuftVG. Nur in der Schifffahrt gibt es auch im Linienverkehr keine Beförderungspflicht. Diese Beförderungspflicht ist ein Kontrahierungszwang, weil sie die betroffenen Unternehmen gesetzlich zwingt, Fahrgäste zu befördern, wenn diese es wünschen.
Verkehrsmittel sind die je nach dem Verkehrsweg und der erforderlichen Leistung (Zweckbestimmung, Nutzlast) ausgestatteten Fahrzeuge.[7] Sie sind bewegliche Sachen, die direkt zum Personen- oder Gütertransport benötigt werden.[8] Der Preis für die Nutzung fremder Verkehrsmittel heißt für Personen Beförderungstarif (Bahnen, Busse, Fähren, Schiffe oder Taxis), für Güter Fracht; ihr Oberbegriff sind die Transportkosten.
Durch Verkehrsmittel verwirklicht sich ein Transportrisiko. Neben der Gefahr von Personen- oder Sachschäden beinhaltet das Transportrisiko die Gefahr, dass die eingesetzten Verkehrsmittel soziale oder ökologische Schäden wie Emissionen oder Lärmbelästigung verursachen.[9] Auch die Verspätung von Verkehrsmitteln etwa durch Verkehrsstaus gehört zu den Transportrisiken.
Im Alltag wird der Verkehr durch eine Kombination sämtlicher Verkehrsmittel bestimmt, die Modal Split genannt wird. Der Modal Split ist die Verteilung des Verkehrsaufkommens auf die verschiedenen Verkehrsmittel.