Eine Verwaltungsgemeinschaft entsteht im Normalfall durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag nach § 19a des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ). In Ausnahmefällen kann eine Verwaltungsgemeinschaft auch durch Verordnung der Landesregierung entstehen.[2]
Verwaltungsgemeinschaften zwischen Gemeinden und Ämtern
Im Jahr 2008 gab es elf Gemeinden und 12 Ämter, die im Rahmen einer Verwaltungsgemeinschaft verwaltet wurden.[3] Seit dem 1. Januar 2014 gibt es 16 Gemeinden und neun Ämter, die im Rahmen einer Verwaltungsgemeinschaft verwaltet werden:[3][4][5][6]
Am 1. Januar 2012 wurden neun Ämter durch hauptamtliche Verwaltungen von Gemeinden verwaltet.[4] Dabei handelt es sich aber nicht um Verwaltungsgemeinschaften im Sinne dieses Artikels, sondern um Ämter mit geschäftsführender amtsangehöriger Gemeinde, da die Gemeinden Mitglieder des Amtes sind.[11]
↑Art. 6 Abs. 2 Zweites Gesetz zur Reform kommunaler Verwaltungsstrukturen (Zweites Verwaltungsstrukturreformgesetz) vom 14. Dezember 2006.
↑ abJörg Bülow: Verwaltungsstrukturreform in Schleswig-Holstein: Ein empirischer Befund. In: Schleswig-Holsteinischer Gemeindetag (Hrsg.): Die Gemeinde. Jg. 61, Nr.4. Deutscher Gemeindeverlag, April 2009, ISSN0340-3653, S.98–104 (PDF [abgerufen am 15. Mai 2012]).