Der Verwaltungsgerichtshof ist als Rechtsmittelinstanz für Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der nachgeordneten Verwaltungsgerichte zuständig, erstinstanzlich für Verfahren, die bestimmte in § 48 Abs. 1 VwGO aufgezählte technische Großprojekte zum Gegenstand haben, für Verfahren gegen Vereinsverbote sowie für verwaltungsgerichtliche Normenkontrollverfahren gegen autonome Satzungen und Rechtsverordnungen.
2007 sind 3.618 neue Verfahren eingegangen und 4.070 Verfahren erledigt worden.[1] Es handelte sich beispielsweise um Asylverfahren, Klagen gegen Studiengebühren sowie Klagen gegen den Ausbau von Flughäfen oder den Bau von Autobahnen.
Im Zuge der Entstehung des Landes Baden-Württemberg aus den drei südwestdeutschen Ländern wurden bereits nach wenigen Jahren auch eine organisatorische Neuordnung und institutionelle Konzentration der Verwaltungsgerichtsbarkeit unumgänglich. Der Landtag von Baden-Württemberg errichtete 1958 per Gesetz[7] den VGH und bestimmte nach heftigen Diskussionen die Stadt Mannheim als Sitz, nachdem die Landesregierung zunächst Sigmaringen vorgeschlagen hatte.[8]
Gebäude
Von 1959 bis 1968 war der Mittelbau des Mannheimer Schlosses Domizil der Mannheimer Senate, bis der Verwaltungsgerichtshof Ende 1968 in das ehemalige Verwaltungsgebäude der Firma Weyhenmeyer & Co. Kohlenkontor in der Schubertstraße 11 umzog. Dieses Gebäude war in den Jahren 1951/1952 in repräsentativer Lage der Mannheimer Oststadt errichtet worden. Die Baupläne sollen bereits vor dem Zweiten Weltkrieg von dem Mannheimer Architekten Wilhelm Platen im Stil der „Neuen Sachlichkeit“ der 1920er Jahre fertiggestellt worden sein.
Das U-förmige Gebäude mit dunkelroter Klinkerverkleidung und einem Sockel aus Travertin ist als dreigeschossige lang gestreckte Mittelfront mit jeweils 19 Fensterachsen zu beiden Seiten eines wuchtigen Hauptportals errichtet. Zwei Seitenflügel begrenzen einen Innenhof; eine großzügig bemessene Grünfläche mit Baumbestand umrahmt den Gebäudekomplex, der sich über ein ganzes Quadrat erstreckt.