Wahrschau am MittelrheinDie Wahrschau am Mittelrhein ist eine Maßnahme zur Information und Steuerung des Schiffsverkehrs im Mittelrheintal mit Hilfe von Signalanlagen. Sie betrifft einen knapp 7 km langen Abschnitt des Rheins, der hier sehr schmal ist, starke Strömung und einige Untiefen sowie enge Kurven aufweist, weshalb der Sicht- und Funkkontakt der Schiffe untereinander erheblich beeinträchtigt ist und zur Vermeidung gefährlicher Situationen nicht ausreicht. Wahrschauen bedeutet in der See- und Binnenschifffahrt „Achtung“ oder „Vorsicht“ gebieten. Bereits Mitte des 19. Jahrhunderts wurden die Kapitäne der Rheinschiffe von speziellen Wahrschaustationen vor Gefahren gewarnt. 1972 wurde auf Lichtsignalanlagen umgerüstet, die zunächst von den Signalstellen Bankeck, Betteck und Ochsenturm aus bedient wurden. Seit 1993 werden die Signalstellen zentral gesteuert, eine Überwachung an den drei Stationen war aber zunächst noch nötig, bis 1997 die Radarüberwachung in Betrieb genommen wurde und die Revierzentrale Oberwesel, eine Betriebsstelle des Wasser- und Schifffahrtsamtes Bingen, auch die gesamte Überwachung übernahm. Strecke Oberwesel – Sankt GoarAuf der Strecke zwischen Oberwesel und Sankt Goar wird seit 1972 der Schiffsverkehr mit Lichtsignalanlagen nach § 12.02 der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung (RheinSchPV) geregelt. Davor wurden die Schiffer mit Flaggensignalen „gewahrschaut“. Ursprünglich war eine fünf Kilometer lange Strecke zwischen Oberwesel und Sankt Goar in vier Wahrschauabschnitte unterteilt. Seit der Änderung der RheinSchPV vom 29. November 2012 gibt es nun mit Wirkung vom 1. Dezember 2013 auf ca. sieben Kilometer sieben neu gegliederte Abschnitte:[1]
Schiffe, die in die Wahrschaustrecke einfahren, müssen sich über Funk bei der Revierzentrale melden. Diese stellt dann entsprechend der Schiffsgröße die Signale für die Bereiche, die die Schiffe durchfahren. Die Bergfahrt meldet sich unterhalb des Bankecks und die Talfahrt oberhalb des Ochsenturms. Vor dem Umfahren des Bankecks und des Bettecks müssen die Bergfahrer gegebenenfalls die Talfahrt abwarten. Die Talfahrt ist in diesem Abschnitt und vorangehend bereits ab Bingen (km 530) nachts nur Fahrzeugen mit Radar erlaubt. SignalstellenDie Signalstellen befinden sich alle am linken (also westlichen) Ufer, werden von der Revierzentrale in Oberwesel gesteuert und mit vier Landradarstationen überwacht. Die Zentrale ist über UKW-Kanal 18 erreichbar und rund um die Uhr besetzt. Die Radarstationen befinden sich in Oberwesel, gegenüber dem Kammereck, gegenüber der Loreley und an der Signalstation E An der Bank.
Die Signalfelder zeigen mit ein bis drei leuchtenden Balken den entgegenkommenden Verkehr in den jeweiligen Abschnitten an. Dabei ist das unterste Signalfeld dem nächstliegenden Abschnitt zugeordnet; die darüber liegenden jeweils den weiter entfernt liegenden:
Beispiele
Wahrschau 1910In der Rheinschiffahrts-Polizeiverordnung von 1910 ist die Wahrschau auf der Strecke von Bingen bis Sankt Goar geregelt. Wahrschauer waren an folgenden Stellen eingerichtet:
Die zu Berg fahrenden Schiffe wurden durch Aufziehen von Flaggen oder Körben auf die Talfahrt aufmerksam gemacht:
Die Wahrschauer für das zweite Fahrwasser am Binger Loch und für das linksseitige Fahrwasser oberhalb des Kammerecks zeigten anstelle der Flaggen gleichfarbige Körbe. Wenn am Betteck oder am Bankeck neben der gewöhnlichen Flagge noch eine kleine rote Flagge gezeigt wurde, bedeutete dies, dass sich der angekündigte Talfahrer in Sicht des Wahrschaupostens befindet.
Siehe auchLiteratur
WeblinksCommons: Wahrschau am Mittelrhein – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Einzelnachweise
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