Walter QuakernackWalter Friedrich Wilhelm Quakernack (* 9. Juli 1907 in Senne II bei Bielefeld; † 11. Oktober 1946 in Hameln) war ein deutscher SS-Oberscharführer und Kriegsverbrecher, der als Angehöriger der Politischen Abteilung (Lagergestapo) im KZ Auschwitz eingesetzt war. Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges wurde Quakernack im zweiten Bergen-Belsen-Prozess zum Tode verurteilt und hingerichtet. LebenWalter Quakernack bestritt seinen Lebensunterhalt als Handlungsgehilfe. Er trat 1931 der NSDAP und 1933 der SS (SS-Nr. 125.266) bei.[1] Ab Juni 1940 war Quakernack Angehöriger der Lagermannschaft des KZ Auschwitz. Er fungierte dort als Referent in der Politischen Abteilung (Lagergestapo), dann im Aufnahme- und Entlassungsbüro und leitete danach das Lagerstandesamt.[2] Zudem war er Leiter der Krematoriumsverwaltung des Stammlagers und soll Ende 1941 in Block 11 an der ersten Vergasung sowjetischer Kriegsgefangener teilgenommen haben.[3] Des Weiteren erschoss er Häftlinge an der Schwarzen Wand und im Alten Krematorium.[4] Am 1. September 1942 erfolgte seine Beförderung vom Unter- zum Oberscharführer und ein Jahr später, am 15. September 1943, erhielt er das Kriegsverdienstkreuz II. Klasse mit Schwertern.[2] Im Oktober 1943 kam es zu einem Zwischenfall, bei dem die Tänzerin Franciszka Mann Quakernack seine Waffe entwendete und mit dieser einen SS-Mann tötete sowie einen weiteren verletzte.[5] Ab April 1944 leitete Quakernack das Nebenlager Laurahütte des KZ Auschwitz III Monowitz. Dieses Lager, eine Gießerei und Berghütte der Königs- und Bismarckhütte A.G, wurde im Januar 1945 im Zuge der Evakuierung des KZ Auschwitz geräumt und die Häftlinge in das Außenlager des KZ Neuengamme Hannover-Mühlenberg überführt. Dort mussten die Häftlinge unter dem Lagerleiter Quakernack bei der Hannoverschen Motoren AG (Hanomag) für die Rheinmetall-Borsig AG Flakgeschütze produzieren. Nach der Räumung dieses Lagers am 6. April 1945 gelangten die Häftlinge unter Quakernack nach einem „Todesmarsch“ am 8. April 1945 in das KZ Bergen-Belsen, welches am 15. April 1945 befreit wurde.[6] Vom britischen Militärgerichtshof wurde Quakernack im zweiten Bergen-Belsen-Prozess am 30. Mai 1946 in Celle wegen seiner Taten im KZ Bergen-Belsen und Auschwitz zum Tode verurteilt.[7] Das Urteil wurde am 11. Oktober 1946 im Gefängnis Hameln durch den Henker Albert Pierrepoint vollstreckt.[3] Literatur
WeblinksEinzelnachweise
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