Meerengen sind schmale Wasserstraßen zwischen zwei Landmassen.[3] Durch Flussmündungen sind die Binnenwasserstraßen mit dem Meer verbunden, Kanäle können wiederum Meere miteinander verbinden (Panamakanal).
Die Hauptfunktion von Wasserstraßen ist der Güter- und Personentransport als Verkehrsfunktion. Daneben stehen die Funktionen des Wasserabflusses, der Trinkwasserversorgung, der Be- und Entwässerung, der Energieversorgung (durch Wasserkraftwerke und in Kühlfunktion für gängige Wärmekraftwerke) sowie die Freizeitfunktion und der Erholung und schließlich der Fischerei als Sicherung der Nahrungsgrundlage. Die volkswirtschaftliche Bedeutung von Wasserstraßen ist daher groß.
Hinsichtlich der wegerechtlichen Stellung (Bau und Unterhaltung) unterscheidet man beim Bund zwischen Seewasserstraßen und Binnenwasserstraßen. Nach dem geltenden Schifffahrtsrecht wird in Seeschifffahrtsstraßen und Binnenschifffahrtsstraßen unterschieden. Auf Seeschifffahrtsstraßen gilt die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung bzw. die internationale Schifffahrtsordnung Emsmündung, auf Binnenschifffahrtsstraßen die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung bzw. für grenzüberschreitende Wasserstraßen entsprechende international vereinbarte Regelungen (Rhein-, Donau-, Moselschifffahrtspolizeiverordnung).
Das Binnenwasserstraßennetz des Bundes beträgt derzeit etwa 7.290 km (sowie 23.000 km² Seewasserstraßenflächen) – etwa 6.550 km sind davon Binnenschifffahrtsstraßen, etwa 690 km Seeschifffahrtsstraßen und etwa 50 km Delegationsstrecken.[4]
Binnenwasserstraßen werden aufgrund einer Mitte der 1970er Jahre erlassenen europäischen Konvention in sieben Klassen eingeordnet, die mit den römischen Zahlen von „I“ (nur kleine Schiffe) bis „VII“ (größte Klasse) gekennzeichnet sind.
Donau im gesamten Verlauf einschließlich Wiener Donaukanal (außer bestimmte Altarme sowie die Neue Donau) – etwa 300 km, wobei der Fluss sowohl im Westen als auch im Osten ein Stück mit der Grenze zu Deutschland (linksufrig auf 20 km) bzw. zur Slowakei (rechts 8 km) zusammenfällt.
Traun bis km 1,80 (Einfahrt in den Schwerlasthafen der VOEST)
E90 Straße von Gibraltar – Mittelmeer – Schwarzes Meer – Kaspisee
E91 Adria – Norditalien.
Kleine Stichstrecken sind hier nicht dargestellt. Diese erkennt man an einem Bindestrich, z. B. E60-01.
Wasserstraßennetz
Das Wasserstraßennetz ist ein Netzwerk von Wasserstraßen. Flüsse stellen einerseits Verbindung zur See und damit zu den Seewegen her und sind andererseits miteinander durch Flussmündungen verbunden (etwa der Main mit dem Rhein). Kanäle verlaufen insbesondere dort, wo Flüsse fehlen, aber ein Wassertransport erforderlich ist (Mittellandkanal). Kanäle verbinden Flüsse (Main-Donau-Kanal) oder Meere (Nord-Ostsee-Kanal) miteinander.
Aus dem vorhandenen Wasserstraßennetz innerhalb eines Staates kann die Netzdichte errechnet werden, die sich aus der Länge der Wasserstraßen im Verhältnis zur Staatsfläche ergibt.
Die Netzdichte wird in Meter (m) pro Quadratkilometer (km²) Staatsfläche angegeben. Die Niederlande verfügen mit Abstand über die höchste Netzdichte aller in der Tabelle aufgeführten Staaten, gefolgt von Belgien.
Die von der Europäischen Verkehrsministerkonferenz (CEMT) erarbeitete „Wasserstraßenklassifikation“ beinhaltet strukturierte Informationen über den Zusammenhang zwischen den Abmessungen auf Wasserstraßen und der Größe der Binnenschiffe.[7] Lediglich fünf EU-Mitgliedstaaten verfügen über ein zusammenhängendes Wasserstraßennetz.[8]