WirtschaftsgebäudeAls Wirtschaftsgebäude, in der Schweiz vorwiegend, auch amtlich, als Ökonomiegebäude bezeichnet, gelten in der Regel Gebäude in einem Anwesen, die nicht zum Bewohnen, sondern für Zwecke des Wirtschaftens gedacht sind.[1] Gewerbe-Bauten werden jedoch nicht dazu gezählt. Landwirtschaftliche WirtschaftsgebäudeIn einem landwirtschaftlichen Anwesen ist bei allen Gebäuden, außer dem Wohnhaus und dem Auszugshaus, von einem Wirtschaftsgebäude die Rede.[2] Der Begriff wird auch heute noch oft auch bei Neubauten von Scheunen, Ställen, Remisen und Unterständen verwendet, insbesondere im behördlichen Umfeld (Raumplanung, Baubewilligungsverfahren).[3] Bei einem in ein Bauernhaus integrierten Stall (Wohnstallhaus) oder einer Scheune sind die Bezeichnungen Ökonomieteil bzw. Wirtschaftsteil korrekt. Herrschaftliche WirtschaftsgebäudeIn einem herrschaftlichen Anwesen gelten das Hauptgebäude, das als Wohnsitz der Herrschaften diente, sowie Kavaliers-, Lust- und Gartenhäuser und Bauten zur Befestigung des Anwesens, nicht als Wirtschaftsgebäude. Nicht nur Gebäude für die Nutztiere, den Fuhrpark, Speicher und Waschhaus galten als Wirtschaftsgebäude, auch das Gesindehaus zählte dazu. Klösterliche WirtschaftsgebäudeIn Klöstern gelten Gebäude, die keine sakrale Funktion haben oder dem Studium dienen, wie Bibliotheken und Skriptorien, und die nicht zum Wohnen bestimmt sind, als Wirtschaftsgebäude.[4] WeblinksWiktionary: Wirtschaftsgebäude – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Einzelnachweise
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