Amt WennigsenDas Amt Wennigsen war ein Amt im Calenberger Land, das von 1817 bis 1885 existierte. Zunächst gehörte das Amt zum Königreich Hannover und später zur preußischen Provinz Hannover. Es entstand nach der Auflösung des Klosteramts Wennigsen aus der Teilung des Amtes Calenberg in der Restaurationszeit durch eine Königlich Hannoversche Verordnung vom 28. Oktober 1817[1]. Das Amt ging 1885 im Landkreis Linden auf, der bis 1932 existierte. Danach wurde das Gebiet Teil des Landkreises Hannover, heute Region Hannover. AmtsgebietFür das Jahr 1834 ist eine Fläche von 1263 Hufen und Einwohnerzahl von 12.464 Personen belegt.[2] Bei seiner Auflösung (1885) umfasste das Amt folgende Gemeinden:
AmtsgerichtWennigsen erhielt mit Gründung des Amtes ein eigenes Gericht für Zivilsachen und Freiwillige Gerichtsbarkeit, Strafsachen wurden vorerst weiterhin in Calenberg verhandelt. Mit dem am 1. Oktober 1852 in Kraft getretenen hannoverschen Gerichtsverfassungsgesetz vom 8. November 1850 wurde das Amtsgericht Wennigsen eingerichtet. Dieses besteht bis heute. Amtmann
Nach Amtmann Hagemann ist bis heute ein innerörtlicher Platz in Wennigsen benannt. Er spielte in der Stadtgeschichte Hannovers eine Rolle, nachdem der Magistrat der Stadt die Verfassungsänderung von König Ernst August abgelehnt hatte. Der hannoversche Monarch wollte ihn interimsmäßig daher im Juli 1839 als Verwalter der Stadt einsetzen. Aufgrund heftiger Proteste der Bürgerschaft lenkte der König jedoch in letzter Minute ein und verhinderte so einen Aufstand.[3][4] Siehe auchLiteratur
Einzelnachweise
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