Attentat von GilroyBei einem Attentat auf ein Festival im kalifornischen Gilroy kamen am 28. Juli 2019 vier Menschen (einschließlich des Attentäters) ums Leben, zwölf weitere wurden verletzt. Das FBI stufte den Fall als Inlandsterrorismus ein.[1] HintergrundBei dem angegriffenen Festival handelt es sich um das dreitägige „Gilroy Garlic Festival“ (Gilroys Knoblauch-Festival). Das Festival, das jährlich im Christmas Hill Park stattfindet, hat sich auf knoblauchhaltige Speisen spezialisiert. Außerdem treten Musikgruppen auf.[2] Die rund 50 Kilometer südöstlich von San Jose gelegene Stadt Gilroy ist ein bedeutender Knoblauchproduzent.[3] TathergangDas Attentat fand am 28. Juli 2019, dem dritten und letzten Tag des Festivals, statt.[4] Der Attentäter betrat das Festivalgelände gegen 17:40 Uhr durch ein Loch in einem Zaun, um die Sicherheitskontrollen am Eingang des Geländes zu umgehen. Er begann offenbar wahllos auf anwesende Besucher zu schießen und tötete dabei drei Personen – einen 6-jährigen Jungen, ein 13-jähriges Mädchen und einen 25-jährigen Mann, sowie verletzte zwölf weitere. Die Polizei erreichte den Ort des Geschehens innerhalb einer Minute und gab mehrere Schüsse in Richtung des Attentäters, der noch vor Ort verstarb, ab.[5][6] Anfangs gab die Polizei an, der Attentäter sei durch die Schüsse der Beamten getötet worden; ein Gerichtsmediziner fand jedoch heraus, dass er durch einen Schuss aus seiner eigenen Waffe in den Kopf starb.[7] AttentäterAls Attentäter wurde der 19-jährige Santino William Legan identifiziert. Er brachte sich während des Attentats selbst um. Ein Motiv konnte die Polizei bisher nicht herausfinden. Jack van Breen, der Sänger der Band TinMan, die gerade auf der Bühne einen Auftritt hatte, berichtete dem Sender CBS, er habe gehört, wie jemand den Attentäter fragte: „Wieso tust Du das?“ Dieser habe mit „weil ich sehr wütend bin“ geantwortet.[6] Anfangs ging die Polizei noch von einem zweiten Attentäter oder einem Komplizen aus. Dieser Anfangsverdacht wurde allerdings im Zuge der Ermittlungen verworfen, auch wenn man das „nicht mit absoluter Sicherheit“ sagen könne.[8] Einzelnachweise
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