Direktor beim Deutschen BundestagDer Direktor beim Deutschen Bundestag (BTDir)[1] ist Vorgesetzter aller Bediensteten der Bundestagsverwaltung und leitet die gesamte Parlamentsverwaltung. Der Präsident des Deutschen Bundestages ist Repräsentant der Volksvertretung, aber zugleich auch oberste Dienstbehörde der Bundestagsbeamten und Angestellten bei der Verwaltung des Deutschen Bundestages, die eine oberste Bundesbehörde ist. Der Präsident bestimmt die Grundsätze für die Durchführung der Verwaltungsgeschäfte. Im parlamentarischen Bereich wird er von einem Vizepräsidenten vertreten. Als – alleiniger – Vertreter für die Bundestagsverwaltung vertritt den Präsidenten der höchste Parlamentsbeamte, der Direktor beim Deutschen Bundestag. Dieser führt seit dem 1. Januar 2008 die Amtsbezeichnung Staatssekretär und ist politischer Beamter. Der Direktor trägt dem Präsidenten gegenüber die Verantwortung für die Verwaltungsgeschäfte. Im parlamentarischen Bereich ist der Direktor nur Berater des Präsidenten. Der Direktor bereitet die Sitzungen des Präsidiums, des Ältestenrates und des Plenums vor. Besonders wird die Funktion des Direktors dadurch unterstrichen, dass er bei Plenarsitzungen in parlaments- und geschäftsordnungsrechtlichen Fragen dem amtierenden Präsidenten beratend zur Seite steht. Der Direktor erhält die für Staatssekretäre übliche Besoldungsgruppe B 11. Verzeichnis der Direktoren beim Deutschen Bundestag
Literatur
Weblinks
Einzelnachweise
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