1803 hatte das 9,5 Quadratmeilen große Territorium 22.000 Einwohner. Von 1811 bis 1814 gehörte der südliche Teil zum Kaiserreich Frankreich und war eine Exklave des Départements des Bouches de l’Elbe. Der nördliche Teil blieb unbesetzt. Nach der Niederlage Napoleons wurde das Fürstentum erneut dem Herrschaftsbereich der Herzöge (ab 1814 Großherzöge) von Oldenburg zugeteilt. Die Regierungsgewalt übte ein vom Großherzog von Oldenburg eingesetzter Regierungspräsident aus.
Der Plöner Vertrag von 1842 konsolidierte durch gegenseitigen Gebietsaustausch zwischen dem Herzogtum Holstein und dem Fürstentum Lübeck, das zuvor aus 400 Quadratkilometern Fläche in zehn zersplitterten Teilen bestand, das Fürstentum in zwei geschlossene Gebiete um Eutin und Schwartau. Nach dem Deutsch-Dänischen Krieg und dem Deutschen Krieg wurden Ansprüche des Hauses Oldenburg-Gottorp durch den in Berlin verhandelten Vertrag vom 27. September 1866 das holsteinische Amt Ahrensbök (ohne dessen Exklave Travenhorst) und einige andere bis dahin holsteinische Besitzungen sowie eine Entschädigung von 1 Million Reichstalern von Preußen abgefunden. Die näheren Einzelheiten regelte der Kieler Vertrag (1867) vom Februar 1867. Erst am 19. Juni 1867 konnten der Großherzog von Oldenburg die abgetretenen Orte tatsächlich in Besitz nehmen. Die neuerworbenen Gebietsteile wurden erst durch Gesetz vom 25. März 1870 mit dem Fürstentum Lübeck auch förmlich vereinigt.[2]
Nach dem Ende der Monarchie 1918 wurde die Exklave zum Landesteil Lübeck des Freistaats Oldenburg. Hauptstadt blieb Eutin; die Stadt Lübeck selbst, die zuvor niemals Teil des Fürstentums gewesen war, blieb als Freie und Hansestadt ein eigenständiger Gliedstaat des Deutschen Reiches.
NSDAP-Kreisleiter des Landesteils Lübeck war ab November 1930 und ab 1937 der später stellvertretende Bezirksleiter in Ostholstein Wolfgang Saalfeldt, der von Beruf Chirurg war und in Eutin wohnte.[3]
Mit dem Groß-Hamburg-Gesetz wurde der Landesteil Lübeck 1937 als Kreis Eutin vom Freistaat Oldenburg in die preußische Provinz Schleswig-Holstein umgegliedert, in den auch die drei nordwestlichen Exklaven der Stadt Lübeck (Dissau-Curau, Malkendorf und Krumbeck) einbezogen wurden. Das Gebiet ist heute Teil des Kreises Ostholstein.
Am 19. Juni 1867 ging das Amt Ahrensbök (ohne Travenhorst) infolge des am 23. Februar 1867 geschlossenen Kieler Vertrags an das Fürstentum Lübeck – damit bestand das Fürstentum Lübeck aus
1879 wurden die Ämter zugunsten der Regierung in Eutin aufgelöst – wobei die gerichtliche Zuständigkeit aufgrund der Reichsjustizgesetze an die Amtsgerichte überging. Damit bestand das Fürstentum Lübeck aus
die Gemeinden Malente und Neukirchen zur Gemeinde Malente zusammengelegt worden
die Gemeinde Gnissau, die Stadt Ahrensbök, die Landgemeinde Ahrensbök mit Teilen der Gemeinden Siblin und Curau und Obernwohlde zur Gemeinde Ahrensbök zusammengelegt worden
die Gemeinde Redingsdorf mit Teilen der Gemeinde Siblin in die Gemeinde Süsel eingemeindet worden
Teile der Gemeinden Obernwohlde, Curau und Rensefeld in die Gemeinde Stockelsdorf eingemeindet worden
die Landgemeinde Eutin in die Stadt Eutin eingemeindet worden)
Gerhard Köbler: s. v. Lübeck (Hochstift, Fürstentum). In ders.: Historisches Lexikon der deutschen Länder. Die deutschen Territorien vom Mittelalter bis zur Gegenwart. 7., vollständig überarbeitete Auflage. C.H. Beck, München 2007, ISBN 978-3-406-54986-1, S. 394–395 (Online; abgerufen am 5. August 2023).
Otto Rönnpag: Der oldenburgische Landesteil Lübeck zwischen der Freien und Hansestadt Lübeck und der preußischen Provinz Schleswig-Holstein (1918–1937); Oldenburg 1985 (auch erschienen in: Zeitschrift für Schleswig-Holsteinische Geschichte, Band 110 (S. 263–294), Neumünster 1985).
Rudolf Illing: Das Fürstentum Lübeck in seinen Beziehungen zum Freistaat Oldenburg und zu den Nachbarstaaten Lübeck und Schleswig-Holstein. Schleswig-Holsteinischer Ausschuss für das Fürstentum Lübeck, Vollbehr & Riepen, Kiel 1921.
↑aus diesem Grund nannte Eduard Alberti seine Lexikon-Ausgaben Lexikon der Schleswig-Holstein-Lauenburgischen und Eutinischen Schriftsteller; siehe auch: Otto Rönnpag: Der oldenburgische Landesteil Lübeck (Eutin) zwischen der Freien und Hansestadt Lübeck und der preußischen Provinz Schleswig-Holstein 1918-1937, In: Verband zur Pflege und Förderung der Heimatkunde im Eutinischen e. V.: Jahrbuch für Heimatkunde Eutin, Oldenburg 1985, S. 79 ff.
↑Sebastian Lehmann: Kreisleiter der NSDAP in Schleswig-Holstein. Lebensläufe und Herrschaftspraxis einer regionalen Machtelite. Verlag für Regionalgeschichte, Bielefeld 2007, ISBN 978-3-89534-653-8, S. 85.
↑Vertrag zwischen Oldenburg und Lübeck über die Errichtung eines gemeinschaftlichen Landgerichts für die freie und Hansestadt Lübeck und das Grossherzoglich Oldenburgische Fürstenthum Lübeck. Vom 29./30. September 1878. In: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung 1880, S. 317–322.