Der Fraktionsvorsitzende (Deutschland), Klubobmann (Österreich) oder Fraktionspräsident (Schweiz), umgangssprachlich auch Fraktionschef, ist der Leiter einer Fraktion in einem demokratisch gewählten Parlament. Er wird durch die Mitglieder der Fraktion gewählt.
Die Fraktionsvorsitzenden haben nach § 69 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages vorbehaltlich gesetzlicher Beschränkungen beratende Stimme in allen Ausschüssen.
Der Fraktionsvorsitzende verkündet Vorschläge und Beurteilungen der Fraktion im Bundestag. Zu seinen Aufgaben gehört darüber hinaus die Organisation der Fraktionsgeschäfte, die Vorbereitung von Fraktionssitzungen und die Pflege der Kommunikation zwischen dem Fraktionsvorstand in der übrigen Fraktion, insbesondere über Inhalte und Ergebnisse von Fraktionssitzungen. Aus Sicht der prozessorientierten Politikwissenschaft fungiert der Fraktionsvorsitzende innerhalb seiner Fraktion als Garant der Fraktionsdisziplin in der Bestrebung, ein einheitliches und zuverlässiges Abstimmungsverhalten seiner Partei zu gewährleisten.
In der heutigen parlamentarischen Praxis haben Parteien dem Fraktionsvorsitzenden mehrere Stellvertreter beigeordnet, die mit Zuständigkeit für bestimmte Politikfelder ausgestattet sind und den zugehörigen Arbeitsgruppen vorsitzen.
Der Fraktionsvorsitzende und die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden bilden zusammen mit dem parlamentarischen Geschäftsführer den geschäftsführenden Fraktionsvorstand (GfV).
CDU/CSU-Fraktion
Die Besonderheit in der CDU/CSU-Fraktion liegt darin, dass sie von zwei Parteien gebildet wird. Für Bayern stellt die CSU die Listen- und Direktkandidaten, von der CDU werden die Kandidaten für die übrigen Bundesländer gestellt. Im Bundestag vereinigen sich die Abgeordneten der beiden Parteien zu einer Fraktion. Ihre Vorsitzenden:
Von 1990 bis 1998 hatte die PDS keinen Fraktionsstatus. Daher gab es in diesem Zeitraum nur einen Gruppensprecher. Zwischen 1998 und 2002 hatte die PDS erstmals Fraktionsstatus. Ab 2002 hatte die PDS nur noch zwei Abgeordnete (Petra Pau und Gesine Lötzsch). Diese gehörten als fraktionslose Abgeordnete dem Bundestag an. Seit 2005 sind Abgeordnete von WASG und Linkspartei.PDS als Linksfraktion im Bundestag vertreten. Im Juni 2007 folgte dann die Neubildung der Partei Die Linke. Zum 6. Dezember 2023 löste sich die Linksfraktion auf, da sie durch die Übertritte zur BSW nur noch 28 Mandate hatte und damit den Fraktionsstatus nicht aufrechterhalten konnte.[2]
Bei den Grünen gab es nach dem erstmaligen Einzug in den Bundestag 1983 zunächst drei gleichberechtigte Fraktionssprecher. Im Gegensatz zu den anderen Parteien wurden die Ämter anfangs jährlich neu besetzt. Daher werden zunächst die jeweiligen Fraktionssprecher in Jahresblöcken genannt.
Nachdem die Grünen bei der Bundestagswahl 1990 weniger als fünf Prozent erreichten und somit an der Fünf-Prozent-Hürde scheiterten, das Bündnis 90 in den damals neuen Bundesländern jedoch sechs Prozent erreichte und mit acht Abgeordneten in den Bundestag einzog, erhielten diese acht Abgeordneten nur den Status einer Gruppe. Ab 1994 war die Partei, die nunmehr Bündnis 90/Die Grünen hieß, wieder in Fraktionsstärke vertreten. Seither werden die beiden Fraktionssprecher in der Regel für die gesamte Legislaturperiode gewählt.
Die Föderalistische Union (FU) war ein Zusammenschluss der Fraktion der Bayernpartei und der Zentrumspartei von 1951 bis 1953, mit dem Ziel, den Fraktionsstatus zu erhalten. Beide Parteien stellten jeweils einen der beiden gleichberechtigten Fraktionsvorsitzenden.
Der Fraktionschef in einem Landtag oder Kreistag wird nach dem gleichen Verfahren gewählt und hat grundsätzlich die gleiche Funktion wie ein Fraktionsvorsitzender einer Bundestagsfraktion. Die genauen Aufgaben werden in den jeweiligen Geschäftsordnungen der einzelnen Landtage beziehungsweise Kreistage festgelegt.
Auf eidgenössischer Ebene stehen die Fraktionspräsidenten den Fraktionen der Bundesversammlung vor und sind von Amtes wegen (Art. 8 Abs. 1 Bst. c GRN) Mitglieder des Büros des Nationalrats. Da den Fraktionen Mitglieder der gleichen Partei oder ähnlich gesinnter Parteien aus Nationalrat (NR) und Ständerat (SR) angehören (Art. 61 ParlG), kann auch ein Mitglied des Ständerats Fraktionspräsident sein; in diesem Fall nimmt der Vizepräsident seiner Fraktion Einsitz im Büro des Nationalrates.
Die Fraktionspräsidenten der 52. Legislaturperiode 2023–2027: