GaragenverordnungDie Garagenverordnungen (GarVO, GaVO oder GaStellV) der deutschen Länder enthalten Vorschriften für den Bau und den Betrieb von Garagen und Stellplätzen. Im Einzelnen ist dort unter anderem Folgendes geregelt:
In Berlin und in Nordrhein-Westfalen gibt es keine eigenen Garagenverordnungen. In Berlin wurde sie 2004 durch die Verordnung über Prüfungen von technischen Anlagen und Einrichtungen (Anlagen-Prüfverordnung – AnlPrüfVO) außer Kraft gesetzt. In Nordrhein-Westfalen wurden die Inhalte der Garagenverordnung 2009 in die Verordnung über Bau und Betrieb von Sonderbauten integriert. Die meisten Länder haben die Muster-Garagenverordnung der ARGEBAU übernommen oder verweisen darauf. Unterschiede gibt es bezüglich der Entrauchung von Garagen, da diese nur in einigen Ländern gefordert ist. Zusätzlich gibt es in den meisten deutschen Bundesländern Stellplatzverordnungen, die vor allem Mindestanzahlen nachzuweisender Stellplätze für PKW bei Bauvorhaben und Nutzungsänderungen vorgeben. Teilweise gibt es auch kommunale Stellplatzsatzungen. Garagenverordnungen der deutschen LänderInformation related to Garagenverordnung |