Georg Friedrich stammte aus dem Geschlecht der Grafen von Waldeck. Er war der dritte Sohn des Grafen Wolrad IV. von Waldeck zu Eisenberg (1588–1640) und dessen Frau Anna von Baden-Durlach (1585–1649), einer Tochter des Markgrafen Jakob III. von Baden-Hachberg.
Waldeck trat 1641 in den Dienst der Generalstaaten und 1651 als Generalleutnant in den Dienst Brandenburgs, wo er 1653 als leitender Minister auch an die Spitze der Staatsverwaltung gelangte. Als Leiter des brandenburgischen Kriegswesens und enger innen- und außenpolitischer Vertrauter des Kurfürsten in den folgenden Jahren bemühte sich Georg Friedrich um die Neuordnung der brandenburgischen obersten Regierungsbehörde, des Geheimen Rates, sowie der Hof-, Domänen-, Heeres- und Steuerverwaltung mit dem Ziel, den Kurfürsten und dessen Finanzen von ständischer Bewilligung unabhängig zu machen und damit die für eine aktive Politik erforderlichen Rüstungen zu ermöglichen.[1] Er gab der brandenburgischen Politik eine neue Richtung, als er sich von der kaiserlichen Partei lossagte und ein Bündnis der protestantischen Fürsten zustande zu bringen versuchte. Schon am 10. Dezember 1652 war er vom damaligen HerrenmeisterJohann Moritz von Nassau-Siegen zum Johanniterritter geschlagen worden.[2] Er erhielt 1654 die Kommende Lagow.[3]
Am 23. Juni 1656 schloss er das Marienburger Bündnis in Marienburg zwischen Brandenburg und Schweden, in dem sich der brandenburgische KurfürstFriedrich Wilhelm zum Beistand im Krieg gegen Polen verpflichtete und dafür das Bistum Ermland und vier polnische Woiwodschaften von Schweden zu Lehen erhielt. In der dreitägigen Schlacht bei Warschau im Zweiten Nordischen Krieg, vom 28. bis 30. Juli 1656, befehligte Georg Friedrich die brandenburgische und schwedische Kavallerie; sein jüngerer Bruder Wolrad befehligte als Generalmajor drei Brigaden Infanterie im Zentrum der schwedisch-brandenburgischen Schlachtordnung. 1658 quittierte Georg Friedrich den Dienst beim Großen Kurfürsten, nachdem dieser 1657 mit Polen den Vertrag von Wehlau geschlossen und darin zugesichert hatte, von der schwedischen auf die neu koalierte polnisch-dänische Seite zu wechseln.
1682 wurde er von Kaiser Leopold I. als Fürst von Waldeck in den Reichsfürstenstand erhoben. Die geringe Finanzkraft seines Fürstentums, die schon seine Vorfahren zu vielen Verpfändungen ihrer Einkünfte gezwungen hatte, zwang Georg Friedrich zu einer Anleihe von 1 Million Mark beim LandgrafenKarl von Hessen-Kassel.
1689 war er zum Herrenmeister der Ballei Brandenburg des Johanniterordens gewählt worden.[3]
Georg Friedrich von Waldeck starb am 19. November 1692 in Arolsen und wurde in Korbach beerdigt. Seine Teilgrafschaft ging, da seine vier Söhne alle vor ihm verstorben waren, aufgrund eines 1685 geschlossenen Erbvertrags an seinen Vetter Christian Ludwig von Waldeck-Wildungen, der damit beide Teile der Grafschaft zum ersten Mal seit 1397 wieder in einer Hand vereinte.
Aus seiner am 29. November 1643 in Cuylenburg geschlossenen Ehe mit Elisabeth Charlotte (1626–1694), einer Tochter des Grafen Wilhelm von Nassau-Siegen (1592–1642), stammten:
Die Inschrift auf dem Grab in der Nikolaikirche in Korbach besagt:
Georg Friedrich von Gottes Gnaden, Fürst von Waldeck, Graf in Pyrmont und Cuylenburg.
Meister des Johanniter-Ordens in der Mark, in Sachsen, in Pommern und in Mecklenburg. Propst der Domkirche zu Halberstadt und Kommendator zu Lagow.
Der Hl. Kaiserlichen Majestät und der vereinigten niederländischen Provinzen Generalfeldmarschall und Gouverneur von Maastricht.
Historische Quellen
Die wichtigsten Dokumente über das Leben und politische Wirken Georg Friedrichs werden im Hessischen Staatsarchiv Marburg verwahrt. Korrespondenzen mit bedeutenden Staatsmännern sowie Denkschriften zu Reichsverfassungs- und Militärfragen enthält der im 19. Jahrhundert gebildete Bestand 117 Politisches Archiv des Fürsten Georg Friedrich. Weitere Unterlagen sind in den verschiedenen Beständen der Waldecker Älteren Kanzleien (Beständegruppe 115) überliefert.
Theodor Heuss: Georg Friedrich von Waldeck. In: Theodor Heuss: Schattenbeschwörung. Randfiguren der Geschichte. Wunderlich, Stuttgart u. a. 1947 (Auch: Klöpfer und Meyer, Tübingen 1999, ISBN 3-931402-52-5 (Promenade 13)).
Gerhard Menk: Absolutismus und Regierungsform in Waldeck. Der Zugriff Graf Georg Friedrichs und seines Kanzlers Johann Viëtor auf Staat und Stände, in: Hessisches Jahrbuch für Landesgeschichte 35 (1985), S. 69–135.
Gerhard Menk: Georg Friedrich von Waldeck (1620–1692). Eine biographische Skizze. Waldeckischer Geschichtsverein, Arolsen 1992, ISBN 3-9802226-5-9 (Waldeckische historische Hefte 3).
Gerhard Menk: Der frühneuzeitliche Beamte und die Staatsräson. Georg Friedrich von Waldeck und die Nachlaßregelung des Kanzlers Johann Viëtor, in: Geschichtsblätter für Waldeck 81 (1993), S. 35–75.
↑ abAdolf Wilhelm Ernst von Winterfeld: Geschichte des Ritterlichen Ordens St. Johannis vom Spital zu Jerusalem: mit besonderer Berücksichtigung der Ballei Brandenburg oder des Herrenmeisterthums Sonnenburg. Berendt, Berlin 1859 S. 741–743.; S. 780.