Das Gebiet des Gerichtsbezirks Silz wurde im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[3]
ab 1868 gemeinsam mit dem Gerichtsbezirk Imst zum politischen Bezirk Imst zusammengefasst.[4]
Der Gerichtsbezirk umfasste im Jahre 1900 1.042,61 km².[5]
Durch die Abtretung der Gemeinde Karres per 1. April 1907 an den Gerichtsbezirk Imst wurde das Gebiet des Gerichtsbezirks jedoch reduziert.[6]
Kühtai wurde nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs gemäß einer Verordnung der Tiroler Landesregierung vom 19. Dezember 1946 wieder mit der Gemeinde Silz vereinigt und per 1. Juli 1947 auch wieder Teil des Gerichtsbezirks Silz.[9]
↑k.k. Statistische Zentralkommission (Hrsg.): „Gemeindelexikon der im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder. Bearbeitet auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1900.“ Band VIII. Tirol und Vorarlberg (Memento vom 11. April 2012 im Internet Archive) k. k. Hof- und Staatsdruckerei, Wien 1907
↑Bundesgesetzblatt 1925, Stück 54, Nr. 234: „Verordnung des Bundeskanzleramtes vom 13. Juli 1925, betreffend die Zuweisung der Ortsgemeinden Mühlau, Arzl, Seefeld, Scharnitz, Leutasch und Reith zum Gerichtsbezirk Innsbruck und der Ortsgemeinde Wildermieming zum Gerichtsbezirk Telfs und zum Amtsbezirk der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck.“
↑Gesetzblatt für das Land Österreich, Jahrgang 1938, Stück 127, Nr. 448: „Verordnung des Reichsstatthalters (Österreichische Landesregierung) über die Änderung der Grenzen zwischen der Ortsgemeinde Fließ, Gerichtsbezirk Landeck, der Ortsgemeinde Wildermieming, Gerichtsbezirk Telfs, und der Ortsgemeinde Silz, Gerichtsbezirk Silz, einerseits und der Ortsgemeinde Wenns, Gerichtsbezirk Imst, der Ortsgemeinde Leutasch, Gerichtsbezirk Innsbruck, und der Ortsgemeinde St. Sigmund im Sellrain, Gerichtsbezirk Innsbruck anderseits.“
↑BGBl. Nr. 137/1947: Verordnung der Bundesregierung vom 13. Juni 1947, betreffend die Änderung der Grenzen der Gerichtsbezirke Innsbruck und Silz.