Kabinett Erdoğan IMit dem Begriff Kabinett Erdoğan I wird die vom 14. März 2003 bis 29. August 2007 amtierende 59. Regierung der Republik Türkei unter Recep Tayyip Erdoğan bezeichnet. Das nachfolgende Kabinett ist das Kabinett Erdoğan II, erneut unter der Führung Recep Tayyip Erdoğans. Alle Minister des Kabinetts sind Mitglieder der Partei für Gerechtigkeit und Aufschwung (AKP). Minister
ÜbergangsregierungEine Besonderheit des türkischen Verfassungsrechts liegt in der Form der Übergangsregierung (Vorläufiger Ministerrat). So müssen die Minister für Inneres, Justiz und Verkehr vor allgemeinen Wahlen zurücktreten. Deren Posten werden dann vom Ministerpräsidenten an parteilose Politiker vergeben. Diese Übergangsregierung bleibt dann solange im Amt, bis das neugewählte Parlament zusammentritt. Mit dieser Vorschrift soll ein unparteiischer Verlauf der Parlamentswahlen gewährleistet werden. Diese Übergangsminister haben nach dieser kurzen, meist 2–3 Monate dauernden, Amtszeit einen Anspruch auf eine Ministerrente. Dieser Umstand wird kritisiert.[2] Einzelnachweise
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