Kreis Geilenkirchen
Der Kreis Geilenkirchen war von 1816 bis 1932 ein Landkreis im Regierungsbezirk Aachen. Mit diesem gehörte er zunächst zur preußischen Provinz Jülich-Kleve-Berg und seit 1822 zur Rheinprovinz. Sein Gebiet gehört heute zum Kreis Heinsberg und zur Städteregion Aachen. Sitz der Kreisverwaltung war Geilenkirchen. VerwaltungsgeschichteDer Kreis Geilenkirchen wurde 1816 im Wesentlichen aus dem Kanton Geilenkirchen gebildet, der bis 1813 zum Arrondissement Aachen im französischen Département de la Roer gehört hatten. Der Kreis gliederte sich zunächst in 13 Bürgermeistereien, die in der Franzosenzeit als Mairien eingerichtet worden waren. Mit der Einführung der Gemeindeordnung für die Rheinprovinz von 1845 wurden einige Bürgermeistereien des Kreises in mehrere Gemeinden untergliedert. Die Bürgermeisterei Übach wurde 1846 aufgehoben und in die Bürgermeisterei Baesweiler eingegliedert. Ebenso wurde im weiteren Verlauf des 19. Jahrhunderts die Bürgermeisterei Puffendorf aufgehoben und in die Bürgermeisterei Immendorf eingegliedert. Im Kreis Geilenkirchen bestanden seit dieser Zeit auf einer Fläche von 196,8 km² elf Bürgermeistereien mit insgesamt 19 Gemeinden:[1][2] Wie in der gesamten Rheinprovinz wurden seit dem 1. Januar 1928 die Bürgermeistereien des Kreises als Ämter bezeichnet. Der ebenfalls im Jahr 1816 gegründete Kreis Heinsberg wurde am 1. Oktober 1932 in den Kreis Geilenkirchen eingegliedert und erhielt am 10. August 1933 den neuen Namen Kreis Geilenkirchen-Heinsberg. BevölkerungsentwicklungDie preußischen Bevölkerungsaufnahmen ergaben für den Kreis
WappenDer Kreis Geilenkirchen führte kein eigenes Wappen. Als untere staatliche Verwaltungsbehörde verwandte er den Preußenadler. Landräte
Einzelnachweise
|