Kreis KonitzDer Kreis Konitz war ein preußischer Landkreis, der in unterschiedlichen Abgrenzungen zwischen 1772 und 1920 bestand. Er lag in dem Teil von Westpreußen, der nach dem Ersten Weltkrieg aufgrund der Bestimmungen des Versailler Vertrags 1920 wegen der Einrichtung eines Polnischen Korridors an die Zweite Polnische Republik abgetreten werden musste. Seine Kreisstadt war Konitz. Von 1939 bis 1945 war der Kreis unter dem Namen Landkreis Konitz als Teil des neu eingerichteten Reichsgaus Danzig-Westpreußen nochmals errichtet. Heute liegt das ehemalige Kreisgebiet in der polnischen Woiwodschaft Pommern. VerwaltungsgeschichteDas Gebiet des Kreises Konitz kam durch die erste polnische Teilung 1772 zu Preußen. Bis 1818 umfasste der Kreis den gesamten südlichen Teil von Pommerellen.[1] Durch die preußische Provinzialbehörden-Verordnung vom 30. April 1815 und ihre Ausführungsbestimmungen kam das Gebiet zum neuen Regierungsbezirk Marienwerder der neuen Provinz Westpreußen. Im Rahmen einer umfassenden Kreisreform im Regierungsbezirk Marienwerder wurde zum 1. April 1818 aus dem Gebiet des alten Kreises Konitz drei Kreise gebildet, der Kreis Schlochau, der Kreis Schwetz und der nunmehr deutlich kleinere Kreis Konitz. Dieser umfasste nun die Städte Konitz und Tuchel, das Amt Tuchel, einen Teil des Amtes Friedrichsbruch und 159 adlige Güter.[2] Sitz des Landratsamtes war die Stadt Konitz. Vom 3. Dezember 1829 bis zum 1. April 1878 waren Westpreußen und Ostpreußen zur Provinz Preußen vereinigt, die seit dem 1. Juli 1867 zum Norddeutschen Bund und seit dem 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich gehörte. Durch das stetige Anwachsen der Bevölkerung im 19. Jahrhundert erwiesen sich mehrere Kreise in Westpreußen als zu groß und eine Verkleinerung erschien erforderlich. Vor diesem Hintergrund entstand 1875 aus Teilen des Kreises Konitz der neue Kreis Tuchel. Zum 1. April 1882 wurden die Landgemeinden Gotthelp und Pustki aus dem Kreis Preußisch Stargard in den Kreis Konitz umgegliedert. Aufgrund der Bestimmungen des Versailler Vertrags musste das Kreisgebiet am 10. Januar 1920 zum Zweck der Einrichtung des Polnischen Korridors auf preußischem Territorium zur Ostseeküste hin an die Zweite Polnische Republik abgetreten werden. Im Deutschen Reich verblieben lediglich zwei kleine Exklaven des Kreises Konitz mit den Gutsbezirke Klein Jenznick, Mankau und Platendienst, die am 1. Dezember 1919 in den Kreis Schlochau umgegliedert wurden. In Polen bestand das Kreisgebiet als Powiat Chojnicki (Konitzer Kreis) fort. Nach dem deutschen Überfall auf Polen und der Annexion des Territoriums durch das Deutsche Reich wurde das Kreisgebiet zum 26. November 1939 als Landkreis Konitz dem Regierungsbezirk Danzig im neugebildeten Reichsgau Danzig-Westpreußen zugeordnet. Nach der Besetzung im Frühjahr 1945 durch die Rote Armee wurde der Landkreis Konitz seitens der sowjetischen Besatzungsmacht bis auf militärische Sperrgebiete der Volksrepublik Polen zur Verwaltung überlassen. Die einheimische deutsche Bevölkerung wurde in der Folgezeit von der polnischen Administration aus dem Kreisgebiet vertrieben. PolitikLandräte
KommunalverfassungDer Kreis Konitz gliederte sich vor der Abtretung an Polen in die Stadt Konitz, in Landgemeinden und selbstständige Gutsbezirke. WahlenIm Deutschen Reich bildete der Kreis Konitz zusammen mit dem Kreis Tuchel den Reichstagswahlkreis Marienwerder 6. Dieser Wahlkreis wurde bei allen Reichstagswahlen zwischen 1871 und 1912 von Kandidaten der Polnischen Fraktion gewonnen:[3]
BevölkerungÜbersicht nach offiziellen StatistikenIm Folgenden eine Übersicht[4] mit offiziellen Angaben zu Einwohnerzahl, Konfessionen und Sprachgruppen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Kreis 1875 verkleinert wurde und die Zahlen über diesen Zeitpunkt hinweg nicht vergleichbar sind.
Unter „polnischsprachig“ fallen hier auch die Kaschubischsprachigen. SprachenHinsichtlich der Sprachgruppen sind Einschränkungen zu machen, was die Aussagekraft der Angaben angeht.[5] In den Jahren 1831, 1852 und 1861 sind unter „deutschsprachig“ alle Personen gefasst, die die deutsche Sprache beherrschten, also auch viele mit der Muttersprache Polnisch. Auch wegen anderer methodischer Ungenauigkeiten sind die Angaben zu den Polnischsprachigen für diese Jahre nur als Mindestwert anzusehen. In den Jahren 1890, 1900 und 1910 wurde die Muttersprache erhoben. Allerdings waren auch hier trotz allgemein verbesserter Methodik mögliche Fehlerquellen enthalten. Vor dem Hintergrund der damaligen Auseinandersetzung zwischen dem deutschen Staat und der polnischen Nationalbewegung neigten die eingesetzten Zählkräfte und Behörden vor Ort manchmal dazu, gewisse „Korrekturen“ zuungunsten der polnischen Sprachgruppe vorzunehmen. Die sogenannten Zweisprachigen etwa sind in der Regel gänzlich jener Gruppe zuzurechnen. Auch für die Sprachzählung unter den Schulkindern, die in den preußischen Kreisen zwischen 1886 und 1911 fünfjährlich durchgeführt wurde, können diese Einschränkungen nicht ausgeschlossen werden. Andererseits kann sie als zweiter Bezugspunkt helfen die sprachlichen Verhältnisse zu klären. Die Angaben der Jahre 1891, 1901 und 1911 für den Kreis Konitz[6]:
Errechnet man für die absoluten Werte der Volkszählungen und Schulkinderzählungen die Prozentsätze, ergibt sich folgendes Bild (zu bedenken ist wieder die Verkleinerung des Kreises 1875):
Damit ergibt sich unter gebotener Hinzuzählung der Zweisprachigen zu den Polnischsprachigen, dass vor dem Ersten Weltkrieg zwischen 56 und 62 % der Bevölkerung des Kreises Konitz Polnisch oder Kaschubisch als Muttersprache hatten und dieser Anteil noch im Steigen begriffen war. Städte und GemeindenIm Jahr 1910 umfasste der Kreis Konitz die Stadt Konitz sowie 68 Landgemeinden.[7]
GutsbezirkeZum Kreis gehörten außerdem folgende 42 Gutsbezirke (Stand vom 1. Januar 1908):[8]
Landkreis Konitz im besetzten Polen 1939–1945VerwaltungsgeschichteNach dem Überfall auf Polen wurde der Powiat Konitz mit neuer Bürokratie in den Landkreis Konitz umgewandelt, der dem besatzungsamtlichen Regierungsbezirk Danzig zugeordnet wurde. Die Städte Heiderode und Konitz wurden der im Altreich gültigen Deutsche Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 unterstellt, welche die Durchsetzung des Führerprinzips auf Gemeindeebene vorsah. Die übrigen Gemeinden waren in Amtsbezirken zusammengefasst, Gutsbezirke gab es nicht mehr. Zuletzt wurde noch am 1. April 1944 den 11 Gemeinden in der „Koschneiderei“ (Amtsbezirk Osterwick, Kr. Konitz) die Deutsche Gemeindeordnung verliehen. Landräte
OrtsnamenAngesichts der ethnisch gemischten Bevölkerung trugen viele Orte sowohl polnische wie auch deutsche Namen (z. B. Angowice = Hennigsdorf), von denen einer – je nach gerade gültiger staatlicher Zugehörigkeit des Kreises – jeweils als offizielle Bezeichnung galt. Nach der Wiedereingliederung in das Deutsche Reich 1939 galten nach unveröffentlichtem Erlass vom 29. Dezember 1939 vorläufig die bisher vor 1918/1920 gültigen Ortsnamen weiter. Mittels der Anordnung betreffend Änderung von Ortsnamen des Reichstatthalters in Danzig-Westpreußen vom 25. Juni 1942 wurden mit Zustimmung des Reichsministers des Innern alle Ortsnamen eingedeutscht. Dabei wurden sämtliche Ortsnamen lautlich angeglichen oder übersetzt, zum Beispiel:
Literatur
WeblinksEinzelnachweise
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