C (1953–1990) CF, CG und CH (1974–1990) NB (1991–1994)
Lage des Kreises in der DDR
Der Kreis Neubrandenburg (bis 1968) bzw. Kreis Neubrandenburg-Land (1969–1990) war ein Landkreis im Bezirk Neubrandenburg der DDR. Von 1990 bis 1994 bestand er als Landkreis Neubrandenburg im Land Mecklenburg-Vorpommern fort. Sein Gebiet gehört heute zum Landkreis Mecklenburgische Seenplatte in Mecklenburg-Vorpommern. Der Sitz der Kreisverwaltung befand sich in der Mittelstadt Neubrandenburg, die ab 1969 nicht mehr dem Kreis angehörte.
Der Kreis Neubrandenburg(-Land) lag mitten im gleichnamigen Bezirk. Er erstreckte sich von der Bezirkshauptstadt ausgehend hauptsächlich in (nord)östlicher Richtung.
In der Sowjetischen Besatzungszone wurde 1946 im Land Mecklenburg der Landkreis Stargard aufgelöst. Aus seinem nordöstlichen Teil wurde unter Einschluss der bis dahin kreisfreien Stadt Neubrandenburg der Landkreis Neubrandenburg gebildet. Am 25. Juli 1952 kam es in der DDR zu einer umfassenden Kreisreform, bei der unter anderem die Länder aufgelöst wurden. Vom Landkreis Neubrandenburg fielen Teile an die neuen Kreise Altentreptow, Strasburg und Ueckermünde. Aus dem verbleibenden Kreisgebiet wurde der Kreis Neubrandenburg gebildet. Am 1. Januar 1969 wurde die Stadt Neubrandenburg wieder kreisfrei, wodurch der Kreis mehr als die Hälfte seiner Bevölkerung verlor. Der Kreis, der nunmehr aus zwei getrennten Gebieten bestand, wurde seitdem Neubrandenburg-Land genannt.[2]
Blasonierung: „Schräg geteilt durch eine nach links verbreiterte, oben silbern besäumte blaue Wellenleiste; oben in Rot ein aus dem linken Obereck hervorgehender silberner rechter Frauenarm, bekleidet mit einem silbernen Puffärmel und einer um den Unterarm gebundene silberne Schleife, zwischen Daumen und Zeigefinger einen dimantbesetzten goldenen Ring haltend; unten in Gold ein schwebendes rotes Stadttor mit offenem Spitzbogentor, fünfstufigem Giebel, fünf betagleuchteten Spitzbogenfenstern balkenweise und zwei spitzbedachten Seitentürmen mit je einem schwarzen Spitzbogenfenster.“[5]
Wappenbegründung: In dem Wappen soll die Wellenleiste den Wasserreichtum des Alt-Landkreises verdeutlichen. Mit dem Frauenarm, dem so genannten Stargarder Arm, wird an die Zugehörigkeit des Gebietes zur einstigen Herrschaft Stargard erinnert. Das dem Neubrandenburger Tor der Stadt Friedland nachempfundene Stadttor soll die erhaltenen mittelalterlichen Backsteinbauten und Wehranlagen in den Städten des Territoriums versinnbildlichen, das geöffnete Tor zudem die Gastfreundlichkeit gegenüber den Besuchern symbolisieren.
Das Wappen wurde von dem Neubrandenburger Lothar Herpich gestaltet. Es wurde am 8. Februar 1991 durch das Ministerium des Innern genehmigt und unter der Nr. 38 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern registriert.
Den Kraftfahrzeugen (mit Ausnahme der Motorräder) und Anhängern wurden von etwa 1974 bis Ende 1990 dreibuchstabige Unterscheidungszeichen, die mit den Buchstabenpaaren CF, CG und CH begannen, zugewiesen.[6] Die letzte für Motorräder genutzte Kennzeichenserie war CT 15-01 bis CT 60-00.[7]
Anfang 1991 erhielten der Landkreis und die Stadt Neubrandenburg das Unterscheidungszeichen NB. Es wurde im Landkreis bis zum 11. Juni 1994 ausgegeben.
↑ abStatistisches Bundesamt (Hrsg.): Gemeinden 1994 und ihre Veränderungen seit 01.01.1948 in den neuen Ländern. Metzler-Poeschel, Stuttgart 1995, ISBN 3-8246-0321-7.
↑Hans-Heinz Schütt: Auf Schild und Flagge - Die Wappen und Flaggen des Landes Mecklenburg-Vorpommern und seiner Kommunen. Hrsg.: produktionsbüro TINUS; Schwerin. 2011, ISBN 978-3-9814380-0-0, S.424.
↑Andreas Herzfeld: Die Geschichte der deutschen Kennzeichen. 4. Auflage. Deutsche Gesellschaft für Flaggenkunde e. V., Berlin 2010, ISBN 978-3-935131-11-7, S.301.
↑Andreas Herzfeld: Die Geschichte der deutschen Kennzeichen. 4. Auflage. Deutsche Gesellschaft für Flaggenkunde e. V., Berlin 2010, ISBN 978-3-935131-11-7, S.538.